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Fukushima darf nicht folgenlos bleiben
Erste Konsequenzen aus der japanischen Nuklearkatastrophe
Franz Untersteller MdL energiepolitischer Sprecher der Grünen
Ausgangslage: „Die Grünen sollten darauf verzichten, den Menschen Angst vor einem atomaren Unfall zu machen.“ (Stg. Nachr. 25.02.2010).
Ein gutes Jahr ist es her, dass uns ein Journalist der Stuttgarter Nachrichten hierzu in einem Leitkommentar ermahnt hat.
25 Jahre liegen zwischen dem ersten atomaren Supergau in Tschernobyl und dem zweiten Supergau im japanischen Fukushima – genauer gesagt nur 25 Jahre! Un-term Strich bedeutet dies, dass ein und dieselbe Generation gleich zwei atomare Ka-tastrophen erlebt hat bzw. gerade erlebt, von denen es seitens der AKW-Betreiber und ihrer politischen Fürsprecher in CDU und FDP immer hieß, dass deren Wahr-scheinlichkeit – verniedlichend bislang auch als Restrisiko bezeichnend - gegen Null tendiere. Im Fall von Tschernobyl schob man das Desaster auf „russische Schrottreaktoren“ und „katastrophale Bedienungsfehler des Personals.“ Im Fall von Fukushima hat es Reaktoren einer Anlage getroffen, die auf dem technischen Niveau etwa gleich alter deutscher Anlagen - beispielsweise der Baulinie 69 (Philippsburg I, Brunsbüttel, Isar I, etc) – liegen. Betroffen sind Reaktoren, die gegen Erdbeben der Stärke 7,25 auf der Richter-Skala ausgelegt sind, aber nicht gegen ein Erdbeben der Stärke (8,9), wie sie Japan in den letzten Tagen getroffen hat. Diskussionen über die unzureichende Auslegung hiesiger Anlagen gegen Erdbeben hatten wir in der Vergangenheit mehrfach, sei es im Fall von Müllheim-Kärlich, das wegen seiner Erdbebengefährdung per Gerichtsentscheid stillgelegt wurde, sei es um das im Oberrheingraben liegende AKW Fessenheim, oder sei es im Zusammenhang mit den beiden Reaktoren am Standort Neckarwestheim. Auf eine Gemeinsamkeit möchte ich noch hinweisen: Der 1971 ans Netz genommene, relativ kleine Siedewasserreaktor Block I (439 MW) in Fukushima sollte ursprünglich im Jahr 2001 vom Netz gehen. Seinerzeit beschloss die japanische Regierung eine Laufzeitverlängerung um 10 Jahre (!). Ende dieses Monats hätte der Reaktor nun vom Netz genommen werden sollen. Hierzu wird es nun nicht mehr kommen. Immer wahrscheinlicher wird es, dass es auch im zweiten außer Kontrolle geratenen Reaktor (Block 3) am Standort Fukushima bereits zu einer Kernschmelze gekommen ist und auch Block 2 die Kühlung nicht mehr stabil gewährleistet werden kann.
Mappus, Gönner und die Debatte um die Laufzeitverlängerung
Wie kaum andere Landespolitiker bundesweit haben sich Stefan Mappus und seine Umweltministerin im vergangenen Jahr für eine Verlängerung der AKW-Laufzeiten ins Zeug gelegt. „Ich bin nicht mehr bereit, die Eskapaden des Bundesumweltminis-ters zu akzeptieren. Ich erwarte vom heutigen Tag, dass der Bundesumweltminister zurückgepfiffen wird.“ (dpa 17.5.2010). Mit diesen Worten reagierte Mappus seiner-zeit auf Röttgens Positionierung wonach die Laufzeitverlängerung „tendenziell der Zustimmung des Bundesrats bedarf.“ Die Frage der Laufzeitverlängerung – so Mappus damals laut dpa-Meldung – müsse „bis zur Sommerpause entschieden werden, nicht erst im Herbst.“
Die von Norbert Röttgen seinerzeit vorgesehene Einbettung der Laufzeitverlängerung in ein Energiekonzept erklärte er kurzerhand für überflüssig. „Warum man jetzt noch eine viermo-natige Diskussion anschließen muss, erschließt sich mir nicht“ so Mappus im Mai 2010. Daraus, dass die Laufzeitverlängerungsbrücke für sie gar nicht lang genug sein kann, machte seine enge Vertraute, Umweltministerin Tanja Gönner, keinerlei Hehl. In einem Interview der Stuttgarter Zeitung vom 09.02.2010 gab sie folgendes zum Besten: „Verwunderlich ist, dass er (Röttgen) die Kernkraft auslaufen lassen will, so-bald der Anteil der erneuerbaren Energien auf 40% gestiegen ist. Das ist eine Vorfestlegung, die gerade nicht vorgenommen werden sollte.“ --------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Einschub: Zur Erinnerung sei an dieser Stelle nochmals erwähnt: Der Anteil der Erneuerbaren am deutschen Strommix lag Ende des Jahres 2010 bei rund 17%, der Anteil der Atomenergie bei 22%. Mit dem Ausbau der Erneuerbaren in Richtung der von Röttgen genannten 40%-Marke ließe sich somit der Kernenergieanteil problemlos-komplett mittels der Erneuerbaren Energien ersetzen. Da wir gleichzeitig am Emissi-onshandel teilnehmen, in dem eine verbindlich Obergrenze für die CO2-Emissionen definiert ist, hätte ein solcher Schritt keinerlei negative Auswirkungen im Hinblick auf den Klimaschutz.
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Die schrecklichen Ereignisse im japanischen Fukushima nahm Baden-Württembergs Umweltministerin Tanja Gönner am Wochenende zum Anlass, um ihre ganz eigene Sicht der Dinge unters Volk zu bringen. In einer Pressemitteilung des Umweltministe-riums wird sie wie folgt wiedergegeben: "... Nach den Vorkommnissen bei japanischen Kernkraftwerken erweise sich der in Deutschland eingeschlagene energie- und klimapolitische Kurs als rich-tig, die Kernenergie lediglich als Brückentechnologie zu nutzen und nicht dau-erhaft auf Atomstrom zu setzen ... 'Es bleibt auch nach der verlängerten Brücke beim Atomausstieg. Weitere wichtige Voraussetzung ist außerdem das hohe Sicherheitsniveau der Anlagen.“
Diese Äußerungen zeigen, dass Stefan Mappus, Tanja Gönner und die baden-württembergische CDU offensichtlich nicht gewillt sind ihren Atomkurs grundlegend in Frage zu stellen.
Sicherheit in hiesigen Reaktoren – ein aktuelles Beispiel
Eine sicherheitsorientierte Aufsicht sieht anders aus, als das was Ministerin Gönner jüngst im Zusammenhang mit dem Umgang des Umweltministeriums mit einem von der EnBW selbst im Herbst 2007 bei der Atomaufsichtsbehörde eingereichten Antrag auf Nachrüstung des 1976 ans Netz genommenen Reaktors GKN I praktiziert hat.
Die in dem Antrag enthaltenen Maßnahmen sollten - so die EnBW selbst in dem Pa-pier – „ausschließlich eine sicherheitstechnische Optimierung“ der Anlage bezwe-cken. Hierzu zählte beispielsweise eine bei neueren Anlagen übliche, bei GKN I aber nicht vorhandene, räumliche Trennung der Notstromdieselgebäude, verschiedene Einrichtungen zur Nachwärmeabfuhr, der Austausch der Sicherheitsleittechnik des Reaktorschutzes und vieles andere mehr. Vermutlich als Folge der ablehnenden Haltung des Bundesumweltministeriums gegenüber dem zeitgleich eingereichten Antrag auf Strommengenübertragung von GKN II auf die Altanlage GKN I wurde vom Betreiber bis heute keine der seinerzeit angebotenen Verbesserungen tatsächlich umgesetzt.
Wundern darf man sich allerdings darüber, dass Ministerin Gönner die Chance ver-passt hat, als Voraussetzung für die von ihr selbst vorangetriebene und mittlerweile beschlossene Laufzeitverlängerung, entsprechende Verbesserungen der Anlagensicherheit im letzten Jahr durchzusetzen. Dabei macht ein Blick in den Rechtsbescheid des BMU vom Juni 2008 deutlich, wel-che Relevanz die von der EnBW vorgeschlagenen sicherheitstechnischen Nachrüst-maßnahmen hinsichtlich der Verbesserung des Sicherheitsniveaus der Anlage tat-sächlich hätten.
Wörtlich heißt es darin: „Ereignisse mit Anforderung einer Sicherheitseinrichtung sowie mit Fehlanre-gung einer Sicherheitseinrichtung, die hauptsächlich auf Fehlern bei der Instandhaltung beruhten oder durch Ausfälle in der E- und Leittechnik verur-sacht wurden, treten bei GKN I rund zehnmal häufiger auf als bei GKN II. Bei GKN I traten fünfmal so viele Ereignisse mit Anforderung des Notstromsystems auf, d. h., Ereignisse, bei denen die Stromversorgung sicherheits-technisch wichtiger Verbraucher nicht mehr durch betriebliche Systeme gewährleistet wurde und es dadurch zu einer Anforderung von Notstromaggregaten kam, als bei GKN II.“
Fukushima und die Folgen für den EnBW-Deal von Stefan Mappus
Rund 4,7 Mrd Euro hat Stefan Mappus am 6. Dezember 2010 auf den Tisch der EdF geblättert um sich mit 45,01% an dem Energieriesen EnBW zu beteiligen. Sowohl die Art und Weise wie dieses Geschäft zustande gekommen ist, als auch die Frage, ob es gerechtfertigt ist mit 41,50 € pro Aktie einen Preis zu zahlen, der rund 18% über dem letzten Börsenkurs lag haben wir in den letzten Wochen mehrfach kritisiert.
Nach der japanischen Atomkatastrophe droht dieser von Mappus ohne Not eingef-delte größte Börsendeal des letzten Jahres sich zu einem völligen Fiasko zu entwi-ckeln. Die aus Gründen der Sicherheitsvorsorge erforderliche umgehende Stilllegung der beiden Reaktoren GKN I und KKP I (siehe nachfolgenden Abschnitt) wird zwangsläufig Auswirkungen auf die Ertragssituation des Konzerns zur Folge haben. Inwieweit die zur Finanzierung der Anleihen erforderlichen Zinszahlungen (ca. 109 Mio €/a) auch weiterhin aus den jährlichen Dividenden des Unternehmens gezahlt werden können, dürfte schneller fraglich werden, als dies von uns – als Folge der absehbaren negativen Marktaussichten - bislang angenommen wurde. Zudem wird ein solcher Schritt nicht ohne Folgen für die Bewertung des Unternehmens bleiben. Damit steigt das Risiko, dass der Kauf der EnBW-Anteile bereits sehr zeitnah negativ für den Landeshaushalt zu Buche schlagen könnte.
Erste politische Konsequenzen
Es ist noch zu früh, um bereits jetzt einen umfassenden Katalog von Maßnahmen vorzulegen, die sich als Konsequenz aus der japanischen Atomkatastrophe ergeben. Einige Forderungen, die zum Ziel haben das Risikopotential der 17 noch am Netz befindlichen deutschen Anlagen zu reduzieren, sollen aber nachfolgend bereits stichwortartig genannt werden:
Auf Bundesebene
• Umgehende Rücknahme der von der Bundesregierung und dem Bundestag gefassten Beschlüsse über eine 8- bzw. 14-jährige Verlängerung der AKW-Laufzeiten;
• In Verbindung damit : die sofortige Stilllegung der ältesten Druckwasserreaktoren (Neckarwestheim I, Biblis A und B) sowie der Siedewasserreaktoren (SWR) der Baulinie 69. Hierzu zählen die Anlagen Brunsbüttel, Isar I, Philippsburg I und Krümmel; Für SWR `69 ist die im Rahmen einer probabilistischen Sicherheitsanalyse von der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) theoretisch ermittelte Wahrscheinlichkeit für Gefährdungszustände (schwere Unfälle) 2 bis 6 Mal größer als für neuere Anlagen. Dieses Ergebnis ist ein Hinweis darauf, dass diese Reaktoren trotz Nachrüstmaßnahmen ein geringeres Sicherheitsniveau besitzen als Reaktoren neuerer Baulinien. Aufschlussreich ist auch, dass in den Jahren 1993 bis 2008 in SWR der Baulinie 69 mit 556 von 1.780 überproportional viele meldepflichtige Ereignisse stattgefunden haben (insbesondere bei INES 1 Meldungen mit einem Anteil von 45%). Die vier SWR `69 gehören zu den sechs Reaktoren mit der geringsten Arbeitsverfügbarkeit seit ihrer Inbetriebnahme;
• Mindestanwendung des neuen Kerntechnischen Regelwerks (KTR) und des darin niedergelegten Stands von Wissenschaft und Technik bei der sicherheitstechni-schen Bewertung kerntechnischer Anlagen. Bislang hat sich die Bundesregierung geweigert die KTR als Mindestbewertungsgrundlage zu verwenden;
• Umfassende Sicherheitsüberprüfung aller Atomkraftwerke auf der Basis des ak-tuellen Stands von Wissenschaft und Technik (z.B. Auslegung gegen Flugzeug-absturz) und daraus abgeleitet eine möglichst rasche Nachrüstung der noch am Netz verbleibenden Reaktoren;
auf Landesebene
• Umfassende sicherheitstechnische Bewertung der nach Abschaltung von GKN I und KKP I noch verbleibenden Reaktoren (GKN II und KKP II) und Nachrüstung auf der Grundlage des aktuellen Stands von Wissenschaft und Technik;
• Zusätzlich zu den Fachleuten des TÜV Süd als „Hausgutachter“ der Atomauf-sichtsbehörde, stärkere Einbeziehung kernkraftkritischer Sachverständiger bei der Bewertung des sicherheitstechnischen Zustands atomarer Anlagen in Baden-Württemberg;
• Neufassung des Landesenergiekonzepts unter Zugrundelegung der Abschaltung von GKN I und KKP I. Bislang sieht das von der Landesregierung verabschiedete „Energiekonzept 2020“ auch nach dieser Dekade noch einen Kernenergieanteil von 50% vor.
Nachklapp:
Was nicht passieren darf ist eine Wiederholung dessen, was wir politisch in der Folge der Tschernobyl-Katastrophe in Baden-Württemberg erlebt haben. In seiner Funktion als damaliger CDU-Fraktionsvorsitzender hat Erwin Teufel unmittelbar nach der russischen Atomkatastrophe im Juni 1986 vor dem Landtag folgendes ausgeführt: ”die Weichen für Alternativen zur Kernkraft müssen heute gestellt werden und nicht erst im Jahr 2000. Jetzt muss erforscht werden und entwickelt werden, was später in Serie genutzt werden soll. Die Zukunft gehört nicht der Kernkraft weil kein Mensch mit so großen Risiken leben will, wenn es risikoärmere, gefahrlosere Arten der Energieerzeugung gibt.” Es war sein politischer Ziehsohn, Stefan Mappus, der im Jahr 2010 wie kein anderer einer AKW-Laufzeitverlängerung das Wort geredet hat!
Nürtingen, 13.03.2011