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PRESSEMITTEILUNG

NR. PK Inklusion 29.3.2010
Datum: 29. März 2010

Bärbl Mielich: „Wir bringen die Regierung auf Trab“

Die längst fällige Revolution

Mielich, Bärbl

Für die Gesundheitspolitische Sprecherin der Landtagsgrünen Bärbl Mielich ist die UN-Behindertenrechtskonvention "ein Meilenstein in der Behindertenpolitik". Bisher sei ein Leben mit Behinderungen als ein Leben mit Makeln und Beeinträchtigungen betrachtet worden, den es möglichst zu beheben oder zu mildern gelte. Mit der Konvention werde eine neue Perspektive geschaffen.
"Die Konvention formuliert das Recht auf Selbstbestimmung, Partizipation und umfassenden Diskriminierungsschutz für Menschen mit Behinderungen. Und sie fordert eine barrierefreie und inklusive Gesellschaft, eine wahrhafte Revolution für Behinderte", so Bärbl Mielich.
Die Bewältigung des beschriebenen Paradigmenwechsels erfordere von der Gesellschaft ein höchstes Maß an Mut und Bereitschaft zu Veränderung. Und sie verlange eine ehrliche Auseinandersetzung darüber, in welchem Tempo und mit welcher Priorität eine tatsächliche Inklusion umgesetzt werden könne.
Formal ist die Konvention nach einstimmiger Zustimmung der Länder im Bundesrat als einheitliches Bundesgesetz in Kraft getreten. Mielich: "Konkret heißt das, dass die Umsetzung nun zeitnah durch die Länderparlamente in den einschlägigen Ländergesetzen erfolgen und die landesrechtliche Einklagbarkeit geschaffen werden muss. Die Landesregierung ist nun gefordert."
Dies gelte, wie die Konvention unmissverständlich deutlich mache, für alle Bereiche unserer Gesellschaft. Bärbl Mielich sieht unter anderem einen großen Handlungsbedarf im Bildungsbereich, "von der Kleinkindbetreuung bis zum Studium".
So fordern die Landtagsgrünen, im jetzigen Kindertagesbetreuungsgesetz, §2 Absatz 2, folgende Änderung vorzunehmen: "Kinder, die auf Grund ihrer Behinderung einer zusätzlichen Betreuung bedürfen, sollen zusammen mit Kindern ohne Behinderung in Gruppen gemeinsam gefördert werden." Der Satz "sofern der Hilfebedarf dies zulässt" ist zu streichen.
In den Kindergärten müssen die jeweiligen Strukturen auf die Kinder zugeschnitten werden. Das umfasst auch die Bereitstellung zusätzlicher Betreuung und Förderung durch Fachkräfte. Die jetzigen Regelungen für den Einsatz der sogenannten Integrationsfachkräfte müssen entsprechend verändert werden.
Bereits 2009 legten die Grünen im Landtag von Baden-Württemberg einen Gesetzentwurf vor mit dem Ziel, das Recht auf inklusive Schulbildung für alle Kinder mit und ohne Behinderungen zu verankern. Dabei muss auch das Recht der Eltern von Kindern mit Behinderungen auf freie Wahlmöglichkeit der schulischen Förderung festgeschrieben werden.
Um den Zugang für Menschen mit Behinderung zur Berufsausbildung zu verbessern, muss die Berufsausbildung an Schulen und in Betrieben besser mit der Arbeit und Betreuung in Werkstätten vernetzt werden. Ziel muss es sein, Arbeitsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt zu schaffen und entsprechende Ausbildungscurricula zu entwickeln, die für Menschen mit Behinderungen eine Berufsausübung auf dem ersten Arbeitsmarkt möglich machen.
Ebenso muss das Land dafür Sorge tragen, dass Studienordnungen den besonderen Bedürfnissen der Studierenden mit Behinderungen gerecht werden.
Darüber hinaus gelte es, so Frau Mielich, den Rechtsanspruch auf eine unabhängige Lebensführung zu sichern. Menschen mit und ohne Behinderungen haben gleichermaßen das Recht, ihren Aufenthaltsort frei zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben wollen. Mielich: "Deshalb muss gesetzlich ausgeschlossen werden, dass Menschen mit Behinderung gegen ihren Willen auf eine bestimmte Wohnform festgelegt werden. Gleichzeitig brauchen wir eine Novellierung des Wohnraumförderungs-Gesetzes mit einem festgelegten Mindestanteil zu fördernder barrierefreier Wohnungen."
Frau Mielich wies darauf hin, dass mit der UN-Konvention das Selbstbestimmungsrecht für Menschen mit psychischer Behinderung gestärkt werde. "Rechtliche Entmündigungen werden damit in Zukunft verboten. Für die Umsetzung in Landesrecht bedeutet dies, dass das beratende und betreuende Netz ambulanter Hilfen wie z. B. die psychosozialen Beratungsstellen ausgebaut werden muss."
"Die Umsetzung der UN-Konvention steht und fällt mit der Bereitstellung der finanziellen Mittel", stellt die Gesundheitspolitikerin der Grünen klar. Die derzeitige Splittung der finanziellen Zuständigkeiten zwischen Land und Kommunen müsse konsequent aufgelöst werden. "Wir setzen uns dafür ein, dass die Kosten der Eingliederungshilfe auf mehr Schultern verteilt werden. Etwa durch eine überörtliche Kostenträgerschaft unter Einbeziehung der Bundesebene. Und wir schlagen die Umstellung von einer pauschalen Bezuschussung auf eine individuell an die Person gekoppelte Förderung vor. So wird jeder Mensch mit Behinderungen mit einem individuellen Förderbudget ausgestattet, das es ihm ermöglicht, Unterstützung "einzukaufen"", so Mielich.
"Die Landesregierung von Baden-Württemberg sieht bisher keinen Handlungsbedarf für eine Novellierung des Landesbehinderten-Gleichstellungsgesetzes oder eine Änderung ihres bisherigen Kurses in allen oben genannten Bereichen", kritisiert Mielich. Auch die Bundesregierung geht davon aus, dass "die innerstaatliche Rechtslage den Anforderungen des UN-Übereinkommens entspricht." Aus grüner Sicht gebe es allerdings weitreichender Handlungsbedarf. "Wir werden der Landesregierung die mangelhafte Umsetzung der Konvention vor Augen halten. Unser Ziel ist es, eine grundsätzlich andere Politik zu installieren, die den Rahmen für ein selbstbestimmtes gleichberechtigtes Leben für Menschen mit Behinderungen schafft. Dazu bedarf es eines abgestuften Konzeptes, das realistische Ziele und Zeitvorgaben formuliert, die entsprechend umzusetzen sind. Für die grüne Fraktion stehen die Schaffung eines inklusiven Schulsystems und die Möglichkeit der frühkindlichen inklusiven Betreuung an erster Stelle."