
NR. PK Haushalt09
Datum: 5. Oktober 2009

Pressekonferenz der Fraktion GRÜNE
Zur Situation des Landeshaushalts
Politische Handlungsfähigkeit sichern. Generationengerechtigkeit ernst nehmen.
Mit
Winfried Kretschmann, MdL, Fraktionsvorsitzender der Grünen im Landtag
Eugen Schlachter, MdL, finanzpolitischer der Grünen im Landtag
05.10.2009, 10 Uhr
Mosersaal, Landtag Baden-Württemberg, Stuttgart
1. Neue Rahmendaten
Die Steuerschätzung vom Mai 2009 brachte für die mittelfristige Finanzplanung des Landes bis 2012 einen Steuerausfall von 6 Mrd. Euro. Zusammen mit den schon bestehenden strukturellen Defiziten ergeben sich (Mitteilung Finanzministerium) insgesamt bis 2012 Deckungslücken von 10 Mrd. Euro.
Würden diese Deckungslücken und die strukturellen Defizite der Folgejahre mit neuen Kreditaufnahmen finanziert, so würde der Schuldenstand des Landes von heute 42 Mrd. Euro bis 2020 um weitere 29 Mrd. Euro auf dann über 71 Mrd. Euro ansteigen. Dies wäre verbunden mit einer jährlichen Zinsbelastung von 3,5 Mrd Euro.
2. Schuldenstopp des GG
Die Länder können ab 2020 die Verschuldung nicht mehr ausweiten. Dies bedeutet, dass dann auch die Zinsbelastung nicht mehr durch Neuverschuldung finanziert werden kann. Die Folge wäre – bei der beschriebenen Ausweitung der Neuverschuldung bis 2020 – ein "Einsparschock" von 3,5 Mrd. Euro, der zu einem "Fadenriss in der Aufgabenerfüllung" und zu einer politischen Handlungsunfähigkeit führen würde. 3,5 Mrd. jährlich entspricht 10% des Landeshaushalts.
Aber auch ohne die Verfassungsvorschrift wäre eine Strategie des "Weiter so" in der Verschuldungspolitik nicht zu vertreten, wenn man das Thema Generationengerechtigkeit im demografischen Wandel ernst nehmen will.
3. GRÜNE wollen nachhaltigen und stetigen Finanzierungspfad bis 2020
Mit den Zielsetzungen "politische Handlungsfähigkeit sichern" und "Generationengerechtigkeit ernst nehmen" brauchen wir eine Strategie des nachhaltigen und stetigen Abbaus von Deckungslücken im Landeshaushalt. Entsprechende strukturelle Einsparungen müssen im HH 2010 beginnen und bis 2020 und darüber hinaus beibehalten werden.
Mit einer
strukturellen Einsparung von 1 Mrd. Euro/Jahr
kann die Zunahme der Verschuldung – einschließlich Zinseszinsen – bis 2020 auf ca.17 (statt 29) Mrd. Euro beschränkt werden. Die Zinsbelastung daraus kann, auch wenn man einen steigenden Zinstrend in Rechnung stellt, dann ab 2020 mit der Weiterführung der strukturellen Einsparung von 1 Mrd. Euro aufgefangen werden, so dass ein nachhaltiger und stetiger Finanzierungspfad erreicht wird.
Dies ist ein Mindesterfordernis einer nachhaltigen Finanzpolitik bis 2020. Spielräume für Mehrausgaben sind damit noch nicht gegenfinanziert.
Das von Finanzminister Stächele für die Jahre 2010 und 2011 genannte, aus seiner Sicht notwendige, Einsparvolumen von 660 Mio. Euro reicht nicht aus.
Die GRÜNEN kritisieren darüber hinaus, dass die Landesregierung sich weigert, nach den dramatischen Einbrüchen der Mai-Steuerschätzung die mittelfristige Finanzplanung zu aktualisieren und dass sie keine Nachhaltigkeitsplanung bis 2020 vorlegt. Im Gegenteil: Die Landesregierung legt den HH-Entwurf zum Doppelhaushalt 2010/2011 noch später vor, als dies bisher üblich war.
5. Tarifabschlüsse und Anpassung der Beamtenbesoldung
Der Tarifabschluss für die Länder und die entsprechende Anpassung der Beamtenbesoldung ziehen 2009 Mehrkosten von 448 Mio. Euro und ab 2010 Mehrkosten von 662 Mio. Euro für den Landeshaushalt nach sich. Dies ist die identische Summe, die Finanzminister Stächele im kommenden Haushalt einsparen will (siehe oben).
Vor dem Hintergrund eines Einbruchs des Sozialprodukts in Baden-Württemberg von 10% (1. HJ 09 gegen 1. HJ 08) und eines drastischen Rückgangs der Steuereinnahmen des Landes in der gleichen Größenordnung wird durch diesen Tarifabschluss mehr "verteilt" als "erwirtschaftet". Die Folge ist ein steigender Verschuldungszwang in einer Situation, in der eigentlich ein Abbau von Deckungslücken dringend erforderlich wäre.
Künftige Tarifabschlüsse der Länder, deren größter Ausgabenposten die Personalausgaben sind, müssen sich daher enger an der Entwicklung des Sozialprodukts und an der Entwicklung der Einnahmen orientieren. Geschieht dies nicht, ist jeder Versuch einer nachhaltigen Finanzpolitik für die Länder zum Scheitern verurteilt.
Die GRÜNEN im Landtag haben eine Initiative für eine gestufte Anhebung der Pensionen eingebracht (siehe unten).
6. Steuersenkungen aktuell nicht zu vertreten
Steuersenkungen – wie von CDU und FDP angekündigt – würden die prekäre Situation der öffentlichen Haushalte weiter verschärfen und würden insbesondere die Länder weiter in die Verschuldung zwingen. Für Steuersenkungen, wie sie in der vergangenen Legislaturperiode im Rahmen der Steuerreform 2000-2005 erfolgt sind, gibt es auf absehbare Zeit keine Spielräume.
Die Vorstellung, durch Steuersenkungen würde das Wirtschaftswachstum so verstärkt, dass sich Steuersenkungen selbst finanzieren, ist ohne jede Grundlage und hat sich auch durch Erfahrungen in den USA nicht bestätigt
Exkurs:Die Laffer-Hypothese:
"Steuersenkung bringt mehr Steuermehreinnahmen"
Ein einfaches Berechnungsbeispiel widerlegt die Hypothese für die aktuelle Situation in der BRD. Eine Steuersenkung im Umfang von 50 Mrd Euro – die Forderungen der FDP gehen noch darüber hinaus –, würde zunächst einen Rückgang von
ca. 10% des gesamten jährlich Steueraufkommens von ca. 500 Mrd Euro bedeuten. Um mindestens Aufkommensneutralität zu erreichen, müsste das BIP (in erster Näherung) jährlich um 10% schneller wachsen, als es ohne Steuersenkung gewachsen wäre. Ein Wirtschaftswachstum von über 10% ist jedoch angesichts der wirtschaftlichen Gesamtlage keine plausible Erwartung. Dies bedeutet, die öffentliche Hand hätte zusätzliche Einnahmeausfälle zu verkraften
Auch vor dem Hintergrund des enormen Sanierungsrückstands bei den Hochschulen von drei Milliarden Euro sind Einnahmeausfälle aus Steuersenkungen im Land nicht zu verkraften.
7. Nachhaltige Finanzierbarkeit der Pensionsverpflichtungen des Landes
Nach Auskunft des Finanzministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der GRÜNEN (DS 14/687) werden die Pensionsverpflichtungen des Landes gegenüber Ruhestandsbeamten – ohne die jetzt in der Beratung befindliche Erhöhung – von heute 3,2 Mrd. Euro auf 5,9 Mrd. Euro im Jahr 2020 und auf 7,4 Mrd. Euro im Jahr 2030 ansteigen.
Diese Zahlen werfen die Frage der nachhaltigen Finanzierbarkeit der Pensions-ansprüche auf: Wie kann das Land den heute aktiven, jungen Beamtinnen und Beamten eine auskömmliche Pension im Ruhestand sichern?
Der vom Land eingerichtete Pensionsfond alleine kann die Pensionsverpflichtungen im zu erwartenden Umfang nicht finanzieren. Notwendig ist eine Staffelung bei der Anhebung der Pensionen, um so eine verminderte, aber sozial verträgliche Anhebung der Pensionen zu erreichen. Bei der aktuellen Initiative der GRÜNEN im Landtag geht es also nicht um eine Kürzung der Pensionen, sondern um eine nach Laufbahnen differenzierte Anpassung, nämlich für das Jahr 2010
für den höheren Dienst 0 %
für den gehobenen Dienst 1,0 %
für den mittleren Dienst 1,5 %
für den einfachen Dienst 2,0 %.
Die Haushaltsentlastung liegt bei ca. 60 Mio. Euro pro Jahr.
8. Aufgabenkritik – Verwaltungsreform – Beteiligungen
Die Unternehmen, insbesondere des Verarbeitenden Gewerbes, haben in den vergangenen zwölf Monaten auf die gravierenden Umsatzeinbrüche schnell reagiert. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehörten
- Wegfall von mittleren Entscheidungsebenen,
Straffung der Unternehmensorganisation
- Zurückführung des Produktportfolios auf die Kernkompetenzen
des Unternehmens
- Verkauf von Beteiligungen, die nicht zur strafferen Ausrichtung
des Unternehmens und zu den Kernkompetenzen passen.
Auch das "Land" als Unternehmen im Sinne einer "Organisation zur Erfüllung von Aufgaben" sieht sich in einer äußerst schwierigen Lage. Bisher hat die Landesregierung jedoch keinerlei Anstrengungen unternommen, die Organisations- und Aufgabenstruktur des Landes durchgreifend zu reformieren. Die GRÜNEN stellen daher die Fragen:
- brauchen wir wirklich weiterhin eine 3-stufige Verwaltungsstruktur
mit der Mittelebene der Regierungspräsidien ?
- müssen bisher staatlich wahrgenommene Aufgaben wirklich von
staatlichen Stellen wahrgenommen werden? (Landwirtschaftsberatung,
Vermessungsleistungen, Flurbereinigung)
- welche Beteiligungen des Landes sind verzichtbar? (Flughafen).
9. Föderalismusreform und die Finanzausstattung der Länder
Im Zuge der Föderalismusreform I wurden Aufgaben von Bund und Ländern entflochten (z.B. Hochschulfinanzierung), im Rahmen der Föderalismusreform II wurde jedoch den Ländern kein eigenes Zuschlagsrecht für Steuertarife zuerkannt.
Vor diesem Hintergrund gewinnt die Frage einer angemessenen und ausreichenden Finanzausstattung der Länder (Art 106 GG, "Deckungsquoten") in den nächsten Jahren eine zentrale Bedeutung.
Die neue Bundesregierung steht hier in der Verantwortung.
Auf jeden Fall sollte das Land vermeiden, die Finanzierung von Aufgaben zu übernehmen, die klar in der Zuständigkeit des Bundes liegen (z.B. Bau von Bahnstrecken). Dies wäre einerseits eine fiskalische Belastung, andererseits würde dies die Verhandlungsposition der Länder in der Frage einer neuen Balance der föderalen Finanzausstattungen nach Art 106 GG schwächen.