Fraktion GRÜNE im Landtag von Baden-Württemberg

Springe direkt zu: ContentbereichHauptnavigationSuche


logo-gruen-neu2Fraktion Grüne im Landtag von Baden-Württemberg

ServiceNavigation


Suche


Hauptnavigation


Sie sind hier:

 
  1. Startseite
  2. Themen 
  3. Finanzpolitik 
  4.  Standard

25. März 2009

Ergebnis der Föderalismuskommission II

Kretschmann, Winfried - neu 2

Winfried Kretschmann
zur Mitteilung der Landesregierung Ergebnisse der Föderalismuskommission II
Plenum am 18.3.2009

Die Konsolidierung und künftige, nachhaltige Stabilität der öffentlichen Finanzen in Deutschland ist eine Aufgabe von tatsächlich historischer Dimension. Nach Jahrzehnten einer stark und teilweise explosiv gewachsenen öffentlichen Verschuldung, die die finanziellen Grundlagen künftiger Generationen bedroht, musste etwas geschehen. Es war die Aufgabe der Föderalismuskommission II, die konstitutionellen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass sich künftig – beim Bund ebenso wie bei den Ländern – die Ausgaben wieder an den Einnahmen orientieren.

Ich bin daher, als Vertreter der Landtage-Bank und als Kommissionsmitglied mit beratender Stimme, persönlich mit großen Erwartungen in die Kommission gegangen.
Heute ziehe ich eine nüchterne Bilanz:

Ja – es wurde Einiges erreicht, bei einigen Themen wie der Schuldenbremse wurde sogar eine Weichenstellung vollzogen,
Nein - ich bin nicht rundherum zufrieden. Nicht nur, dass Manches fehlt, das wir als Vertreter der Landtage für wichtig hielten. Zu oft hat auch die Tagespolitik und Tagesprofilierung die Feder geführt - nicht aus Baden-Württemberg aber zum Beispiel aus Bayern.

 

Lassen Sie mich zu den wichtigsten Bereichen eine nüchterne Bilanz ziehen:

 

Substantielles wurde erreicht durch die Einführung eines formalen Kriteriums für die Schuldenbremse, bei der Einschränkung des künftigen Korridors der öffentlichen Verschuldung. Der bisherige Art 115 mit seinem veralteten Investitionsbegriff und mit mehr Schlupflöchern als Bremsen für die Verschuldung wurde überwunden. Dies ist ein großer konzeptioneller Schritt nach vorn, eine neue Errungenschaft, die die öffentlichen Finanzer ein gutes Stück stabiler machen wird.
Bedenklich dabei ist, dass die Mehrheit der Kommission offenbar nicht darauf vertraut, dass die Länderparlamente aus freien Stücken in der Lage sein würden – jedes Land für sich im Sinne der Gemeinsamkeit im Bundesstaat – die Selbstbeschränkung für die eigenen Verfassungen zu beschließen. Was wir jetzt haben ist eine Nullverschuldungsverpflichtung für die Länder als Bundesregelung.
Man muss schon sehen: Der Bund hat weiterhin einen Verschuldungskorridor UND weiterhin die alleinige Steuergesetzgebung, die Länder haben keinen Verschuldungskorridor UND keine eigenen Spielräume bei der Steuergesetzgebung. Da steht es 2:0 für den Bund.
Dies macht die Länder de facto zu nachgeordneten Instanzen des Bundes beim Thema Haushalt und Finanzen- nicht mutiger Föderalismus sondern ein defensiver Zentralismus hat sich hier durchgesetzt: Verordnung statt Föderalismus. Ich halte dieses Verfahren übrigens nicht für verfassungskonform, weil sie an der Substanz des Grundgesetzes nagt. Kein Wunder, dass schon das Wort Verfassungsklage die Runde machte.
Die Gefahr ist groß, dass solche Klagen dann von falschen Freunden angestrengt werden, nämlich solchen, die eigentlich gar keine Konsolidierung der öffentlichen Finanzen wollen, sondern die Ergebnisse der Kommission kippen wollen, um weiter Schulden zu machen.

Herr Seehofer muss sich fragen lassen, ob er durch sein Beharren auf einer sofort dokumentierten Nullverschuldung der Länder – aus einer tagespolitischen Situation der politischen Schwäche zuhause in Bayern - dem Anliegen der Kommission und dem Föderalismus in Deutschland einen Dienst erwiesen hat.

Diese zentralistische Regelung im Artikel 109 ist auch deswegen unvorteilhaft, weil die Länder keinen Motivationsimpuls mitnehmen: Ich sehe das Risiko, dass wiederum Umgehungen, Ausnahmen und Schlupflöcher gesucht werden, weil man die Regelungen als "von oben aufgedrückt" empfindet. Ein eigener Beschluss, ein eigenes Bekenntnis hätte eine in en Ländern ganz andere politische Bindungswirkung nach innen entfalten können.
Dann hätte man aber wohl den Ländern auch die eigenen Steuergestaltungsrechte nicht verwehren dürfen – für die sich auch Herr Drexler in der Kommission deutlich ausgesprochen hatte. Ich bedaure sehr, dass dies nicht möglich war.
Ein zweiter Bereich, den ich nicht für robust gelöst halte, sind die Ausgleichzahlungen an die finanzschwächeren Länder. Klar ist natürlich: Wir brauchen diese Ausgleichzahlungen, sondern werden diese Länder weiter in die Verschuldungsspirale gedrückt, weil sie ihre Altschulden nicht bedienen können. Ich halte Herr Schmiedel, den Beitrag Baden-Württembergs bei den Ausgleichsleistungen übrigens für eine gute Investition in die Stabilität unseres Bundesstaates.
Aber es gibt durchaus Mängel in der Umsetzung: Wir haben jetzt beispielsweise feste Euro-Beträge für Ausgleichszahlungen im Grundgesetz Artikel 143d stehen. Nun weiß jeder, der sich ein wenig mit Verfassungsfragen beschäftigt, dass Einzelfallregelungen eigentlich in einem Verfassungstext nichts zu suchen haben, denn die Welt ändert sich und die Verfassung muss auch bei einer veränderten Welt noch sinnvoll bleiben. Zudem sind das noch fixe Zahlen, fixe Zahlungen an bestimmte Länder über einen langen Zeitraum, die ohne nachvollziehbares Konzept irgendwie hinter den Kulissen ausgedealt wurden.

Was ist eigentlich, wenn wir eine höhere Inflation sehen? Was ist eigentlich, wenn wir erleben, dass sich die Relation der Wirtschafts- und Finanzkraft zwischen den Bundesländern deutlich verschiebt? Ändern wir dann die Verfassung sozusagen nach der Tagesform?

Ich habe ein adaptives Berechnungsmodell für die Ausgleichszahlungen in die Kommission eingebracht, das diese Probleme vermeidet und sozusagen automatisch auf Veränderungen reagieren kann- leider haben es die Juristen des Bundesfinanzministeriums gar nicht zur Kenntnis genommen. Dies war überhaupt ein gewisses Problem der Kommissionsarbeit: Der starke Einfluss der Beamtenebene des BMF im konzeptionellen Bereich – da gab es eigentlich keine Bereitschaft, mal neben der eingefahrenen Spur zu denken.

Ich meine daher – und sich sage dies ganz ernsthaft, Herr Oettinger- , dass der Stabilitätsrat sich ein Stück weit emanzipieren sollte aus dem direkten Einflussbereich des BMF. Warum sollten wir den Stabilitätsrat nicht etwa in Karlsruhe – der Residenz des Rechts - , statt in Berlin ansiedeln? Dies wäre auch ein Signal für die den Föderalismus!

Meine Damen und Herren, die Föderalismuskommission II hat einige glückliche, fast arkadische Momente erlebt, Momente in denen der helle Geist der Verfassungsverantwortung im Raum stand und fast alles möglich schien. Und sie hat schweres Wetter erlebt, als in der Presse schon über Untergang und Scheitern der Kommission spekuliert wurde.
Herr Oettinger, Ihnen als Vorsitzendem möchte ich hier bestätigen, dass Sie sich mit Verve und Geschick eingesetzt haben. Dass die Kommission auch in schwierigsten Phasen nicht gescheitert ist, verdankt Sie ganz entscheidend Ihrer Hartnäckigkeit und Ergebnisorientierung. Politik ist die Kunst des Möglichen – Sie haben jedenfalls in dieser Kommission einiges möglich gemacht, an das Viele nicht mehr glaubten. Dies verdient Anerkennung und diese Anerkennung möchte ich hier zum Ausdruck bringen.
Auch die Zusammenarbeit mit Kollegen Drechsler und Kollegen Kayenburg vom Landtag Schleswig-Holstein habe ich als kooperativ und sehr angenehm empfunden.
Wie geht es weiter: Mit Blick auf das Jahr 2019 werden wir Föderalisten nochmals mutiger werden müssen, werden wir uns mehr Veränderung zutrauen müssen, denn dann steht noch die Frage des Länderfinanzausgleichs nach dem Auslaufen der Hilfen für die neuen Bundesländer an- und dies dann unter dem neuen Paradigma des Schuldenstopps.
Ich plädiere hier mit Blick auf 2019 für eine Veränderung der Finanzbeziehungen zu einem vertikalen System, bei dem wir die strukturelle Frage der Deckungsquoten für die Länder regeln, aber keinen kurzfristigen, aktuellen Ausgleich der Finanzkraft weiter führen sollten. Ausreichende Deckungsquoten werden nämlich dann, bei Nullverschuldung, für die Länder zum entscheidenden Punkt werden, der durch einen horizontalen Ausgleich nicht sinnvoll gelöst werden kann.
Und ich plädiere dafür, dass wir diese Fragen nicht erst im Herbst 2018 diskutieren sondern jetzt, da wir im Stabilitätsrat ein Forum dafür bekommen, schon im weiten Vorfeld von Entscheidungen.

 

Zusätzliche Information