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Die Aufwertung des gesamten Kindergartens steht im Vordergrund, deshalb fordern wir die Umwidmung der Mittel für das Projekt "schulreifes Kind" zugunsten des Orientierungsplans. 45 Millionen Euro für das "schulreife Kind" gegen 10 Millionen für den Orientierungsplan setzen falsche Akzente.
Bereits jetzt schon besuchen über 95% aller Kinder im Jahr vor der Einschulung den Kindergarten. Wenn das letzte Kindergartenjahr verpflichtend gemacht werden soll, dann muss es schon aus verfassungsrechtlichen Gründen kostenfrei sein. Die Elternbeiträge können und dürfen jedoch nicht den Kommunen aufgebürdet werden. Dies bedeutet, dass ein Betrag von jährlich 51 Millionen Euro – soviel machen die Elternbeiträge für die ca. 7.500 Kindergärten aus - vom Land erforderlich wäre.
Auch wir wollen erreichen, dass mittelfristig das Angebot der Kinderbetreuung stufenweise gebührenfrei wird. Aber: Die Verbesserung der pädagogischen Qualität in der gesamten Phase der frühkindlichen Bildung und ein Ausbau der Kleinkindbetreuung sind uns derzeit wichtiger als ein kostenloses Kindergartenjahr.
Wir halten in Baden-Württemberg eine landesdurchschnittliche Versorgungsquote von 25% bis 2010 für dringend notwendig.
Bei ca. 100.000 Kindern pro Jahrgang müssten in Baden-Württemberg für 3 Jahrgänge ca. 75.000 Betreuungsplätze für Kleinkinder angeboten werden, das entspricht einem Ausbaubedarf von 50.000 Plätzen.
Der Landesanteil an den Betriebskosten soll sich von 10% auf 30% erhöhen, da es keinen Grund gibt, weshalb sich das Land mit geringerem Anteil an der Kleinkindbetreuung beteiligt als an der Kinderbetreuung.
Um den bedarfsgerechten Ausbau der Kleinkindbetreuung zu finanzieren, schlagen wir eine stufenweise Umwidmung des kompletten Landeserziehungsgeldes vor.
Einen Rechtsanspruch ab dem Alter von 1 Jahr wollen wir prüfen.
Die ErzieherInnenausbildung gehört auf den Prüfstand. Nachdem die Anforderungen an die pädagogische und bildungsorientierte Arbeit mit Kindern höher und komplexer geworden sind, muss sich auch die Ausbildung entsprechend verändern.
Wir wollen einen Einstieg in eine Erzieherinnenausbildung auf Hochschulniveau.
Nirgendwo in Europa ist die Ausbildung der Erzieherinnen formal auf so niedrigem Niveau wie in Deutschland und Österreich.
Im Zuge der Hochschulausbildung soll es möglich sein, dass auch Erzieherinnen mit praktischen Erfahrungen ohne Hochschulreife ein Studium aufnehmen können.
Darüber hinaus halten wir einen Personalmix für erstrebenswert. Als Maßstab könnte ein/e hochschulqualifizierte Erzieherin oder Erzieher pro Kindergruppe gelten. Bei entsprechender Größe bietet es sich an, verschiedene Professionen, z.B. SozialarbeiterInnen, ErgotherapeutInnen oder LogopädInnen unter einem Dach zu versammeln.
Mit dem novellierten Kindergartengesetz wurden Einrichtungen mit gemeindeübergreifendem Einzugsgebiet, wie Wald-, Waldorf- und Betriebskindergärten schlechter gestellt. Sie haben mit der Gesetzesänderung den bisherigen Rechtsanspruch auf den Landeszuschuss verloren, stattdessen ist im Gesetz eine "Kann-Regelung" enthalten. Trotz neuer Rechtsverordnung weigern sich manche Kommunen immer noch den Zuschuss zu bezahlen.
Wir brauchen eine Sicherung dieser Einrichtungen im Kindergartengesetz, die verbindlich festlegt, dass für Einrichtungen mit gemeindeübergreifendem Einzugsgebiet die Standortgemeinde einen Rechtsanspruch auf Erstattung der Kosten gegenüber der Wohnortgemeinde hat.
Das aktuelle Urteil des Verwaltungsgerichtshofs führt aus, dass Einrichtungen eine finanzielle Unterstützung nicht mit der Begründung verweigert werden kann, es seien ausreichend Plätze vorhanden. Der Gesetzgeber hat dem Wunsch und Wahlrecht der Eltern und der "Pluralität der Wert- und Erziehungsvorstellungen Vorrang eingeräumt."