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17. März 2011

Bernd Murschel: „Nulltoleranz bei Saatgut muss bleiben“

Grüne: „Bundesratsantrag des Landes für eine Interpretation von Messergebnissen widerspricht EU-Recht“

Murschel, Bernd - neu

„Landwirtschaftsminister Köberle rudert bei der Frage Nulltoleranz bei Saatgut zurück“, kommentiert der agrarpolitische Sprecher der Grünen im Landtag Dr. Bernd Murschel Äußerungen des Ministers. Zusammen mit den Ländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein hat das Land Baden-Württemberg einen Antrag zur Umsetzung der Nulltoleranz bei Saatgut in den Bundesrat eingebracht. Dieser soll dort am Freitag 18. März 2011 behandelt werden. Wenn es Minister Köberle lediglich um die Festlegung von einheitlichen, transparenten und rechtssicheren Labormethoden ginge, die abgesicherte, wiederholbare Ergebnisse ermöglichen, stellt sich die Frage, warum das Land nicht genau dieses beantragt habe.
Stattdessen hat das Land einen Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht, der den Grundsatz, dass jedes positive Messergebnis mit GVO den Vollzug und damit das Verbot dieser Pflanzen auslöst, aufweicht. Im Entschließungsantrag heißt es wörtlich, dass neben Probenahme- und Nachweisverfahren „Maßgaben für die Ergebnisinterpretation definiert werden sollen“. Die schriftliche Stellungnahme vom 15. März 2011 vom Ministeriums für ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz (MLR) verdeutlicht dies: „Vielmehr geht es Baden-Württemberg darum, zuverlässige, rechtsichere und rechtsverbindliche Labormethoden und eine bundesweit einheitliche Vorgehensweise bei Beprobung, Untersuchung und Interpretation der Ergebnisse festzulegen.“
Murschel: „Gut, wenn Agrarminister Köberle betont, dass er an der Nulltoleranz festhält und den Leitsatz „Null ist Null“ unterstützt. Allerdings muss dies auch dann  Folgen haben. Einen Antrag einzubringen, der Messergebnisse interpretiert, widerspricht dem. Wenn in Saatgut GVO-Verunreinigungen gefunden werden, dann ist diese nicht verkehrsfähig, daran gibt es nichts zu interpretieren. Die Nulltoleranz ist durch die EU vorgegeben, für eine Aufweichung dieses Grundsatzes gibt es keinen rechtlichen Spielraum.“
Sollte der Agrarminister sich falsch verstanden fühlen, so könne er dies auf der kommenden Sitzung des Bundesrates richtig stellen. Einem harmonisierten Vorgehen bei Beprobung und Analytik, um die Einhaltung der Nulltoleranz zu sichern, wird jeder unterstützen. Nicht aber dem Antrag zur Interpretation von Messergebnissen, der eine Aufweichung der Nulltoleranz nahelegt. Sonst hätte das Land Baden-Württemberg auch den Beschluss der Agrarministerkonferenz vom Januar als Antrag einbringen können. Dieser sei in seiner Zielrichtung eindeutig.„Nachdem nicht zu erwarten ist, dass die EU-Kommission einen eigenen Vorschlag zum Verwaltungsvollzug der Nulltoleranz für Saatgut vorlegt, bitten die Amtschefs der Agrarressorts der o.g. Länder die Bundesregierung, die angekündigte Allgemeine Verwaltungsvorschrift mit bundeseinheitlicher Regelung für den Saatgutbereich unter Beteiligung der Länder baldmöglichst zu erlassen.
Sowohl in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift wie auch in allen anderen Fällen ist die Messmethode mit niedrigst möglicher Nachweisgrenze nach dem Stand von Wissenschaft und Forschung vorzusehen. Jedes hieraus resultierende positive Messergebnis eines nicht in der EU zugelassenen GVO löst die Vollzugsfolgen nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift aus.
Die Grünen befürchten, dass durch eine „praktikable technische Lösung“ für Saatgut die strikte Reinhaltungspflicht unterlaufen werden soll, ähnlich wie es der ständige Ausschuss der Mitgliedsländer auf EU-Ebene am 22.02.2011 für in der EU nicht zugelassene GVO in Futtermitteln beschlossen hat. Nach diesem Beschluss sollen in der Praxis der Futtermittel-Kontrollen GVO-Verunreinigungen bis 0,1% zukünftig ohne Kennzeichnung geduldet werden, man akzeptiere hier also ein so genanntes Grundrauschen und eine gewisses Level an GVO-Verunreinigungen in den Rohstoffen. Dieser Praxis wollten die Grünen bei Saatgut, Futtermitteln und Lebensmitteln frühzeitig und wirksam widersprechen, weil es langfristig eine 100 % gentechnikfreie Produktion de facto unmöglich machen würde.

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