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Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 7678
14. Wahlperiode
der Fraktion der SPD und
der Fraktion GRÜNE
Zurück zum Atomausstieg - Atomkraftwerke Philippsburg I und Neckarwestheim I umgehend abschalten
Der Landtag stellt fest:
I. 25 Jahre nach dem atomaren Supergau in Tschernobyl zeigt die verheerende Atomkatastrophe im japanischen Fukushima erneut, dass die Atomkraft eine Technologie mit unverantwortlichen Risiken für die jetzige und die kommenden Generationen ist. Sie gefährdet Mensch und Natur und trägt über den strahlenden Atommüll das Risiko atomare Verseuchung zehntausende Jahre in die Zukunft. Die Nutzung der Atomkraft muss daher geordnet beendet werden.
II. Folgende Maßnahmen sind kurzfristig zu ergreifen:
1. Die Atomkraftwerke älteren Bautyps ohne ausreichende Sicherheit gegenüber Flugzeugabstürzen, zu denen auch die Atomkraftwerke Philippsburg I und Neckarwestheim I gehören, sind sofort stillzulegen. Hierzu sind neben politischen Vorstößen zur Änderung des Atomgesetzes auf Bundesebene alle Möglichkeiten des Landes im Rahmen der Atomaufsicht und als Miteigentümer auszuschöpfen.
2. Das Atomgesetz in der Fassung von 2002 ist wiederherzustellen, wonach alle Atomkraftwerke spätestens nach 32 Jahren Volllastbetrieb abgeschaltet werden. Dazu soll das Land sich den für die Sitzung des Bundesrates am 18. März 2011 von der Landesregierung Nordrhein-Westfalens angekündigten Entschließungsantrag mit eben diesem Inhalt anschließen.
3. Darüber hinaus soll das Land der Verfassungsklage der Länder Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Bremen, Rheinland-Pfalz und Berlin beitreten, die zum Ziel hat, die Zustimmungspflichtigkeit des Bundesrates zur 11. Novelle des Atomgesetzes im Jahr 2010 feststellen zu lassen.
4. Bei der Bewertung der Sicherheit der Anlagen ist umgehend bundesweit das bis 2009 entwickelte neue Kerntechnische Regelwerk als Mindeststandard anzuwenden und um Erkenntnisse aus den Atomkatastrophen in Japan zu ergänzen.
5. Alle Atomkraftwerke, denen nach dem Atomgesetz aus dem Jahr 2002 noch Strommengen zur Verfügung stehen, sind einer eingehenden sicherheitstechnischen Überprüfung auf der Grundlage des Stands von Wissenschaft und Technik zu unterziehen und dementsprechend nachzurüsten. Dies sind im Land Philippsburg II und Neckarwestheim II.
6. Im Rahmen der Atomaufsicht zusätzlich zu den Gutachtern des TÜV Süd in wesentlich stärkerem Umfang als bisher kernkraftkritische Experten zur Bewertung der Sicherheit in den atomaren Anlagen des Landes hinzuziehen.
15.03.2011
Schmiedel und Fraktion
Kretschmann und Fraktion
Begründung:
Die verheerenden Unglücke in den vergangenen Tagen in Japan haben gezeigt, dass alle Vorkehrungen und Annahmen über maximale Beeinträchtigungen von Atomkraftwerken im Ernstfall übertroffen werden können oder anders verlaufen, als bei der technischen Auslegung unterstellt.
Auch in Deutschland können Erdbeben auftreten, die stärker sind als bei der Auslegung der vorhandenen Atomkraftwerke angenommen wurde. Daneben sind menschliches Versagen im Betrieb, schwere Stromausfälle und das Versagen der Notkühlung denkbar. Hinzu kommt, dass insbesondere die beiden älteren Atomkraftwerke im Land keinerlei wirkungsvolle Sicherung gegen Flugzeugabstürze bieten, sei es durch einen Flugzeugdefekt oder auch einen terroristischen Akt bedingt.
Die erschütternden Vorgänge in Japan machen jedem klar, dass solche bislang als "Restrisiken" verharmlosten Risiken angesichts der Gefahr für Leib und Leben von Millionen Menschen und unabsehbaren wirtschaftlichen Folgen nicht länger aus rein wirtschaftlichen Interessen hingenommen werden können.
Der Sachverständigenrat für Umweltfragen der Bundesregierung hat im vergangenen Jahr unmissverständlich belegt, dass ein Atomausstieg auf dem Ausstiegspfad des Atomkonsenses von 2002 energiepolitisch machbar ist, da die abgehenden Atomkraftwerke durch Erneuerbare Energien, Energieeinsparung und Energieeffizienz sowie moderne Kraftwärmekopplungsanlagen ersetzbar sind.