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Die Grünen im Landtag sehen sich durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bestätigt, die die Nutzung der Steuer-CD für zulässig erklärte. „Entweder handelte es sich bei der Argumentation der Landesregierung, die CD nicht anzukaufen, um eine vorgeschobene Begründung oder es ist mit der verfassungsrechtlichen Kompetenz von Herrn Goll nicht weit her“, so der finanzpolitische Sprecher der Grünen im Landtag, Eugen Schlachter. Jedenfalls handele es sich um eine „glatte juristische Bauchlandung“ des Justizministers.