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Die Beschlüsse zur Laufzeitverlängerung sehen vor, dass die baden-württembergischen Atomkraftwerke Neckarwestheim I und Philippsburg I mindestens je acht Jahre und die Anlagen Neckarwestheim II und Philippsburg II mindestens je 14 Jahre länger laufen sollen. Berücksichtigt man, dass die Bundesregierung bei ihren Beschlüssen von Vollastzeiten ausgeht, dürften allerdings mindestens 15 Jahre Laufzeitverlängerung der Wahrheit wohl näher kommen.
„Offenbar hat es bei den Überlegungen keinerlei Rolle gespielt, dass in all diesen Jahren auch weiterhin massenhaft Atommüll produziert wird“, so der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der grünen Landtagsfraktion Franz Untersteller. Im bislang gültigen Atomgesetz ist geregelt, dass die Lagerung hochradioaktiver Abfälle, die während der vereinbarten Reststrommengenproduktion anfallen, in Zwischenlagern zu erfolgen hat, die direkt an den Kraftwerksstandorten errichtet wurden. Untersteller: „In ihrem fanatischen Kampf für die Laufzeitverlängerung nimmt die Umweltministerin Tanja Gönner billigend in Kauf, dass die umstrittenen und unsicheren Castor-Transporte, auf die durch die Zwischenlagerlösung verzichtet werden konnte, wieder baden-württembergischer Alltag werden.“
„Mit einer Laufzeitverlängerung in der jetzt geplanten Größenordnung wird diese Regelung hinfällig, da die an den Standorten Neckarwestheim und Philippsburg vorhandenen Zwischenlagerkapazitäten dafür nicht ausreichen“ so der energiepolitische Sprecher der grünen Landtagsfraktion.
Untersteller bezieht sich bei seinen Berechnungen auf die Angaben, die aus der Antwort von Umweltministerin Tanja Gönner auf eine von ihm im letzten Jahr eingebrachte Landtagsanfrage (Drs. 14/5398, siehe Anlage) hervorgehen. Das Zwischenlager am Standort Philippsburg bietet demnach Platz für insgesamt 152 Castorbehälter. Die Anlage am Standort Neckarwestheim weist insgesamt 151 Plätze aus.
In ihrer damaligen Stellungnahme rechnet Ministerin Gönner vor, dass „bei den im Betrieb befindlichen baden-württembergischen Kernkraftwerken Gemeinschaftskernkraftwerk Neckarwestheim (GKN) und Kernkraftwerk Philippsburg (KKP) nach Erzeugung der im Atomgesetz festgelegten Reststrommengen am Standort GKN voraussichtlich etwa 110 von 151 Standplätzen und am Standort KKP voraussichtlich ca. 103 von 152 Standplätzen im jeweiligen Zwischenlager belegt sein werden. Bei einem Weiterbetrieb der Anlagen über diesen Zeitpunkt hinaus würden dann pro Jahr und Standort ca. vier bis fünf beladene Transport- und Lagerbehälter hinzukommen.“
Bei einer Laufzeitverlängerung um acht Jahre wäre somit das Zwischenlager am Standort Neckarwestheim mit Castor-Behältern vollgestellt. In Philippsburg stünden für KKP II darüber hinaus lediglich für zwei bis drei weitere Jahre noch Lagerkapazitäten zur Verfügung.
Legt man die von der Bundesregierung für die neueren Anlagen - also auch GKN II und KKP II - angestrebten Laufzeitenverlängerungen von 14 Jahren und mehr zugrunde, müssten entweder neue Zwischenlager an den jeweiligen Standorten errichtet oder die umstrittenen Castor-Transporte zu zentralen Zwischenlagern (Ahaus, Gorleben) wieder aufgenommen werden. Untersteller: „Die Tatsache, dass die polizeiliche Sicherung dieser Transporte den Bundesländern obliegt, ist nur ein weiterer Punkt der deutlich macht, dass mit den Berliner Beschlüssen zur Laufzeitverlängerung die Interessen der Länder berührt sind und somit eine Beteiligung des Bundesrats zwingend erforderlich sein wird“, so Untersteller abschließend.