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PRESSEMITTEILUNG

NR. 232/2010
Datum: 26. August 2010

Eugen Schlachter: Regierungsentwurf zur Bankenabgabe belastet Mittelstand und stabilitätssichernde Banken

Grüne gegen pauschale Belastung aller Kreditinstitute

Schlachter, Eugen

Eugen Schlachter, finanzpolitischer Sprecher der Landtagsfraktion GRÜNE bedauert ausdrücklich, dass die Bundesregierung an den Überlegungen zur pauschalen Belastung aller Kreditinstitute zur Finanzierung von Schieflagen systemrelevanter Banken festhält. "Es ist weder eine grenzüberschreitende Abstimmung, noch eine Abstufung zwischen den eigentlichen Nutznießern und Beitragspflichtigen einer deutschen Bankenabgabe erkennbar", so Eugen Schlachter. Es gebe nach wie vor keinen überzeugenden Grund, Genossenschaftsbanken und Sparkassen zu einer Sonderabgabe für Risiken von systemrelevanten Banken heranzuziehen. Dies gelte vor allem, da Hedgefonds und andere Kapitalmarktteilnehmer nach wie vor geschont werden sollen. Schlachter: "Sparkassen und VR-Banken sind stabil und stark genug, um im Bedarfsfall die einzelnen Institute über die gruppeneigenen Sicherungseinrichtungen zu stützen. Dies wurde in jahrzehntelanger Praxis bewiesen."
Schlachter schlägt vor, kleinere Institute – wie in Großbritannien - von der Bankenabgabe auszunehmen. Eine sinnvolle Begrenzung sieht hier die Rechtsverordnung zum "Gesetz über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Instituten und Versicherungsunternehmen" vor. Danach handelt es sich erst bei Instituten mit einer Bilanzsumme von mindestens 10 Milliarden Euro um bedeutende Institute. Aus Sicht von Eugen Schlachter ist es erforderlich, eine konsistente Gesetzgebung sicherzustellen und auch bei der Bankenabgabe eine analoge Grenze zur Beitragspflicht vorzusehen. Eine derartige Begrenzung würde gleichzeitig die Abstimmung mit anderen europäischen Staaten über eine europäische Bankenabgabe erhöhen.
Aufgrund des hohen Anteils der Sparkassen und Genossenschaftsbanken am Förderkreditgeschäft für den deutschen Mittelstand würde ohne eine solche Einschränkung der Beitragspflicht eine weitere Fehlkonstruktion des Gesetzentwurfes mit weitreichenden Konsequenzen zum Tragen kommen. So berücksichtigen die Regelungen zur Bemessungsgrundlage nicht die Strukturen zur Fördermittelkreditvergabe. Die Folge wäre eine Einbeziehung der Förderkredite in die Bemessungsgrundlage und damit die Verteuerung der Förderkredite durch die Bankenabgabe. "Der deutsche Mittelstand und die die Finanzkrise abfedernden kleineren, regional tätigen Kreditinstitute wären die großen Leidtragenden solch undifferenzierter Gesetzgebungsmaßnahmen, wie sie mit dem Gesetzentwurf zum Restrukturierungsgesetz vorgelegt wurden", so Schlachter.