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3. August 2010

Brigitte Lösch warnt vor Streichungen bei der kommunalen Frauenpolitik

Grüne: „Frauenförderung ist Zukunftspolitik“

Lösch, Brigitte

„Baden-Württemberg ist das einzige Bundesland, in dem den Kreisen und Gemeinden auch nach der Novellierung des Landeschancengleichheitsgesetzes nicht verpflichtend vorgeschrieben ist, eine Frauen- oder Chancengleichheitsbeauftragte zu bestellen. Dies ist und bleibt der größte Konstruktionsfehler dieses Gesetzes“, kritisierte die frauenpolitische Sprecherin der Landtagsgrünen Brigitte Lösch.
Es sei nachweisbar, dass Städte und Landkreise, die eine hauptamtliche Frauen- oder Chancengleichheitsbeauftragte haben, in Sachen Gleichstellungspolitik, Frauenförderung und bei Angeboten zum Beispiel für Existenzgründerinnen oder beim Aufbau von Netzwerken für Selbsthilfegruppen um einiges weiter seien als Städte und Landkreise ohne Frauen- und Chancengleichheitsbeauftragte.
Demnach gehe es hier nicht um irgendwelche Alibi- oder Feigenblattstellen, so Brigitte Lösch: „Frauen- und Chancengleichheitsbeauftragte haben eine wichtige Funktion, sie sorgen vor Ort dafür, dass Frauen und Männer die gleichen Chancen zur Gestaltung ihres Lebens haben. Sie leisten eine unverzichtbare kommunale Gleichstellungsarbeit, sowohl durch behördeninterne wie durch externe Maßnahmen zur Frauenförderung.“
Für Brigitte Lösch steht eine Novellierung des Chancengleichheitsgesetzes dringend an. „Das 2005 verabschiedete Chancengleichheitsgesetz hat gezeigt, dass es ein zahnloser Tiger ist. Deshalb müssen Chancengleichheits- oder Frauenbeauftragte verpflichtend festgeschrieben werden.“

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