
NR. 188/2010
Datum: 15. Juli 2010

Die Grünen im Landtag kritisieren, dass zukünftig der Wirtschaftsausschuss bei Landesbürgschaften erst ab einem Volumen über 10 Millionen Euro zustimmen soll. Ein Antrag der Grünen, im Zuge des Nachtragshaushalts die Grenze von derzeit 5 Millionen Euro gesetzlich festzulegen, fand heute im Finanzausschuss des Landtags keine Mehrheit.
Edith Sitzmann, die wirtschaftspolitische Sprecherin der Fraktion, sagte: „Es ist schon erschreckend genug, dass Ministerpräsident Mappus und das Landeskabinett den Landtag schwächen wollen. Dass die meisten Abgeordneten von CDU und FDP ihrer Selbstentmachtung zustimmen, während der Landtag gleichzeitig den Beschluss zum Vollzeitparlament vorbereitet, ist ein Armutszeugnis.“
Die Landesregierung hat für ihren Beschluss, der zunächst bis zum 30. September 2011 gelten soll, zwei Gründe genannt. Zum einen sollen im Interesse des Mittelstandes Entscheidungen über Bürgschaften zwischen fünf und zehn Millionen Euro schneller getroffen werden. Zum anderem solle der Wirtschaftsausschuss entlastet werden.
„Für die Beschneidung der Kompetenzen des Wirtschaftsauschusses gibt es keinen Grund. Der Wirtschaftsausschuss hat immer zügig und mit Augenmaß über Finanzhilfen entschieden. Es geht dabei immer um Steuermittel und um einen Eingriff in die Marktwirtschaft. Dass es dem baden-württembergischen Mittelstand helfen soll, wenn das Parlament weniger zu sagen hat, ist hanebüchen“, kritisierte Sitzmann. „Während CDU und FDP die Selbstentmachtung des Landtags betreiben, wollen wir eine Aufwertung insbesondere beim Königsrecht des Parlaments, dem Haushalt.“ Sie verwies in diesem Zusammenhang auf die Pressemitteilung der Vorsitzenden des Wirtschaftsauschusses des Landtags, Veronika Netzhammer (CDU), die in der Ausschusssitzung am vergangenen Mittwoch eine sogenannte zustimmende Kenntnisnahme des Kabinettsbeschlusses durch die schwarz-gelbe Mehrheit im Ausschuss herbeigeführt und diese öffentlich als positiv bewertet hatte.