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„Die Parlamentsreform ist seit Jahren von den Grünen erfolgreich vorangetrieben worden“, so der Fraktionsvorsitzende der Grünen im Landtag Winfried Kretschmann, „besonders bei der Umsetzung des Verfassungsgerichtsurteils zu den Funktionszulagen waren die Grünen diejenigen, die nachhaltig Druck gemacht haben. Dennoch hat es lange gedauert hier voranzukommen.“ Wenige Tage vor der Plenarsitzung am 13.7.2010, auf der die erste Lesung der Gesetzesänderung stattfinden sollte, legten CDU, SPD und FDP Eckpunkte vor, die in einigen Punkten von dem abwichen, was bisher Konsens unter den Fraktionen war. Dieses überstürzte Verfahren, das keinem Abgeordneten Fraktionen die Gelegenheit bot, sich über die geplanten Änderungen eine Meinung zu bilden, wurde von den Grünen kritisiert. „Sie ist dem Ziel der Reform nicht dienlich“, so Kretschmann. Zwar gebe es jetzt erstmals eine Transparenz bei den Amtszulagen (Funktionszulagen) für Fraktionsvorsitzende usw. im Fraktionsgesetz. Dennoch seien noch immer Vorschläge im Gesetzentwurf, die für die Fraktion Grüne so nicht tragbar sein oder gar strikt abgelehnt würden. Deshalb lehnten die Grünen es ab, den Antragsentwurf mit einzubringen und lehnten die Teilnahme an einem gemeinsamen Pressegespräch ab. Unmittelbar vor der Plenarsitzung wurde in einer Sonder-Fraktionssitzung der Grünen der Gesetzentwurf beraten und einmütig in seiner bisherigen Fassung abgelehnt.
Die Grünen lehnen ab:
- Die Ruhegehaltsfähigkeit der Amtszulage (Funktionszulage) für Präsidenten und Fraktionsvorsitzende widerspricht dem Ziel der Reform, dass die zu hohe Altersversorgung abgesenkt und die Entschädigung der aktiven Abgeordneten erhöht werden soll.
- Sonderaufwandsentschädigung für Präsidenten, Vorsitzende und parlamentarische Geschäftsführer zwischen 25 bis 50 Prozent der nunmehr zusammengefassten Kostenpauschale (1425 für alle Abgeordneten): diese sind überflüssig, denn die Amtszulage deckt die zusätzlichen Aufwendungen eines Präsidenten oder Fraktionsvorsitzenden ab.
- Zusätzliche Kostenpauschale zwischen 10 bis max. 20 Prozent der zusammengefassten Pauschale für Mitglieder von Petitionsausschuss, Enquete, Untersuchungsausschuss sind im Vollzeitparlament nicht zu begründen.
- Die Diätenerhöhung, die auf die schon 2008 beschlossenen höheren Diäten des Vollzeitparlaments ab 2011 in Höhe von 6247,- Euro draufgesattelt wurden, das passt nicht in die Zeit.
„Wir werden die Gesetzesberatung konstruktiv begleiten, d.h. weiter nach einem Konsens suchen“, so Kretschmann. Und die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen Theresia Bauer ergänzte: „Zwischen erster und zweiter Beratung werden wir mit entsprechenden Anträgen unsere Forderungen nach Änderungen Nachdruck verleihen. Insbesondere die Anrechnung der Amtszulage auf die Altersvorsorgepauschale muss vom Tisch. Wer seine Altersvorsorge aufstocken will, muss das aus seinen Einkünften selbst finanzieren.“