
NR. 185/2010
Datum: 12. Juli 2010

Bedingt durch die Auflagen der EU zur Umstrukturierung der LBBW wird derzeit u.a. die Zusammensetzung des Verwaltungsrats neu strukturiert. Brigitte Lösch, frauenpolitische Sprecherin der Grünen im Landtag, erwartet von der CDU-Fraktion, dass eine Frauenquote in den Aufsichtsräten von Unternehmen mit Landesbeteiligung eingeführt wird. „Die vielen Selbstverpflichtungserklärungen der Wirtschaft sind ohne jede Wirkung verpufft“, so Lösch. „Die Zeit ist überfällig für verpflichtende Regelungen – besonders dann, wenn Umstrukturierungen von Unternehmen wie der LBBW auf der Agenda stehen und Gleichstellung ganz praktisch vorangebracht werden kann.“
In Sachen Geschlechtergerechtigkeit sind die CDU-Frauen im Bundestag ihren baden-württembergischen Kolleginnen weit voraus. Vergangene Woche haben sie öffentlich verkündet, sich für die Einführung einer Frauenquote für Führungspositionen in großen Unternehmen einzusetzen. Wenn dies nicht freiwillig durch Selbstverpflichtung gelinge, müssten die Unternehmen gesetzlich gezwungen werden. „Glückwunsch zu dieser späten Einsicht“, kommentiert Lösch den Vorstoß der Christdemokratinnen. Mit einer Quote von 30 Prozent geht die angekündigte Initiative den Grünen allerdings längst nicht weit genug. Die grüne Bundestagsfraktion hat unlängst in einem Antrag (17/797) Sanktionen für börsennotierte Unternehmen gefordert, falls deren Aufsichtsräte bis 2017 nicht mit mindestens 40 Prozent Frauen besetzt sind. Solange Führungspositionen weiterhin fest in Männerhand sind müsse die Politik Gleichstellung gesetzlich einfordern, sagte Lösch. So liegt der Frauenanteil der Verwaltungsratsmitglieder der LBBW aktuell mit drei von 30 exakt bei 10%.
„Während sich die CDU-Frauen im Bundestag bewegen, erleben wir im Landtag zur Zeit mal wieder Ignoranz und Innovationsunfähigkeit. Bei der Beratung des Gesetzes zur Änderung des Landesbankengesetzes im Finanzausschuss stimmten die CDU-Abgeordneten geschlossen gegen unseren Änderungsantrag, mit dem wir eine geschlechterparitätische Besetzung des neuen Aufsichtsrats fordern. Zwischen Sonntagsreden und konsequentem politischen Handeln liegen bei der CDU noch immer Welten“, beklagt Lösch besonders das Verhalten ihrer Landtagskolleginnen.
Bei der Abstimmung im Landtag am Dienstag, 13.7. wird sich zeigen, wie ernst es den Regierungsfraktionen mit der Gleichstellungspolitik ist. Da steht der Änderungsantrag der Grünen in zweiter Lesung zur Abstimmung.
Anlage: Änderungsantrag GRÜNE
In § 9 (Aufsichtsrat) wird in Absatz 1 nach Satz 3 folgender Satz eingefügt:
„Bei der Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates ist eine geschlechterparitätische Besetzunganzustreben.“