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PRESSEMITTEILUNG

NR. 171/2010
Datum: 18. Juni 2010

Winfried Kretschmann: Korrekturen am bisherigen System führen nicht weiter – ganz neues Konzept erforderlich

Grüne zu Länderfinanzausgleich

Kretschmann, Winfried - neu 2

Eine erneute Klage zum Länderfinanzausgleich führt nach Ansicht von Winfried Kretschmann, Fraktionsvorsitzender der Grünen im Landtag, nicht weiter. Die Verfassungsrichter würden höchsten kleine Korrekturen am bestehenden, falschen System vom Gesetzgeber verlangen, denn der Finanzausgleich wurde aufgrund des Urteils von 1999 bereits 2005 verändert. „Ich halte das Thema Korrekturen im bisherigen System für ausgereizt und eine Klage deshalb weder für aussichtsreich noch für sinnvoll.“ Vom Bundesverfassungsgericht zu erwarten, es könne dem Bund und den Ländern ein neues Konzept für einen Finanzausgleich liefern, sei jedoch unpolitisch: „Wer wie die Schwarz-Gelb weder den Mut noch die Fähigkeit hat, ein neues, tragfähiges und mehrheitsfähiges Konzept zu entwickeln und durchzusetzen, sollte die Finger davon lassen, das Bundesverfassungsgericht als Ersatzregierung nutzen zu wollen.“ Erforderlich sei ein Konzept des föderalen Finanzausgleichs, das allen Ländern eine angemessene Aufgabenerfüllung gewährleiste – also ein aufgabenbezogener und kein einnahmenbezogener Finanzausgleich. „Ich halte einen vertikalen Bund-Länder Finanzausgleich statt des bisherigen horizontalen Länder-Länder Finanzausgleichs für ein zukunftsweisendes Konzept, das alle Länder mittragen können. Die Bundesergänzungszuweisungen funktionieren schon nach diesem Prinzip“, so Kretschmann. Das Volumen des Länderfinanzausgleichs sei mit sechs Milliarden Euro „eine überschaubare und lösbare Dimension“. Zudem bestehe bei einem vertikalen Ausgleich anders als jetzt für alle Länder der Anreiz, Steuern nachhaltig und vollständig zu erheben, weil Mehreinnahmen dem jeweiligen Land zugute kämen. Kretschmann erinnerte daran, dass es daher bei einem vertikalen, ausgabenbezogenen Ausgleich kein Motiv mehr für die „Zurückhaltung“ der Länder bei der Steuerprüfung geben würde, weil Mehreinnahmen zum großen Teil in den Finanzausgleich fließen. „Bundesweit erwarte ich bei einer konsequenten Steuerprüfung Mehreinnahmen von bis zu 10 Milliarden Euro. Ein Teil davon reicht, um den Finanzausgleich für Nehmer- wie für Geberländer zustimmungsfähig zu machen und schon vor 2020 im Einvernehmen von Bund und Ländern zu reformieren.“