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27. Mai 2010

Jürgen Walter: Landesregierung muss gegen Google vorgehen

Grüne: Street View Aufnahmen dürfen nicht in die Privatsphäre eindringen

Walter, Jürgen-neu

Nach der Ankündigung des amerikanischen Internet-Dienstes Google, seine Aufnahmen für den geplanten Service Street View in Deutschland "bis auf weiteres" zu stoppen, fordern die Grünen im Landtag die Landesregierung auf, im Bundesrat gegen Google vorzugehen und den Gesetzentwurf Hamburgs zu Film- und Fotoaufnahmen von Straßen und Hausgrundstücken zu unterstützen. "Die Landesregierung darf nicht weiter tatenlos zugesehen, wie Google immer weiter in die Privatsphäre eindringt und aus einer Kamerahöhe von fast drei Metern über Zäune und Sichtschutzanlagen späht. Darüber hinaus ist der Skandal um die rechtwidrigen gespeicherten W-Lan-Daten weiterhin ungeklärt", so Jürgen Walter, der datenschutzpolitische Sprecher der Grünen im Landtag. Noch im März 2010 antwortete die Landesregierung auf einen Antrag der Grünen, man sollte erst einmal abwarten, ob die von Google gegebenen Zusagen eingehalten werden. Diese freiwilligen Selbstverpflichtungen seien aber unzureichend. Google präsentiere  sich als Unternehmen, das nur Interesse daran habe, die Datensammlungen gewinnbringend zu verwerten, nicht jedoch die hierzulande verfassungsrechtlich garantierten Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte einzuhalten. Jürgen Walter: "Der Gesetzentwurf Hamburgs enthält sinnvolle und absolut notwendige Regelungen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger; diese Rechtsverbindlichkeit ist gerade gegenüber datenschutzrechtlich unzuverlässigen Internet-Firmen unabdingbar, auch wenn es sich nur um einen ersten Schritt handelt." Walter forderte, schon jetzt an eine Fortentwicklung durch effektivere Sanktionen denken, z. B. durch eine Erhöhung der Bußgelder bei Datenschutzverstößen, durch Einführung von Schmerzensgeldansprüchen, durch ein erleichtertes Beschwerdeverfahren oder durch Einführung einer Verbandsklage. Walter: "In letzter Konsequenz müssten Street View-Aufnahmen nur dann erlaubt werden, wenn dies von den Betroffenen genehmigt worden ist."

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