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Die Grünen im Landtag haben die Landesregierung in einer parlamentarischen Initiative aufgefordert, Streuobstwiesen ab einer bestimmten Mindestgröße über das Naturschutzgesetz unter Schutz zu stellen. Nach Angaben von Splett hat die Landesregierung dies mit fadenscheinigen Gründen abgelehnt. "Die Streuobstwiesen gehören zu den sogenannten „Hot spots“ der Biologischen Vielfalt in ganz Mitteleuropa. Wo noch Bestände von 50 oder mehr Hochstamm-Obstbäumen existieren, besitzen diese immer eine hohe Bedeutung für den Naturschutz", so Splett. Nach Angaben der grünen Politikerin gingen die Streuobstbestände in Baden-Württemberg seit 1950 um rund 70 Prozent zurück. "Eine der wichtigsten Gefährdungsursachen ist die Rodung und Umwandlung in Wohnbaugebiete. Das bestätigt auch die Landesregierung selbst - aber sie will nichts dagegen tun", so Splett. Splett verweist auf andere Bundesländer wie Brandenburg, Hessen oder Thüringen. "Sie alle haben ihre Streuobstbestände landesweit unter Schutz gestellt und keine schlechten Erfahrungen gemacht. Wir gehen davon aus, dass derzeit in Baden-Württemberg mehrere hundert Streuobstbestände durch Bebauung bedroht sind. Das ist weder im Interesse des Naturschutzes noch im Interesse der Landwirtschaft. Im Gegenteil, die Vermarktung von Streuobstgetränken mit fairen Preisen für die Bewirtschafter hat gerade in Baden-Württemberg mit rund 5 Millionen Litern nennenswerte Erfolge erzielt. Das gilt es im gemeinsamen Interesse von Landwirten, Naturschutz und Tourismus auszubauen." Splett bezeichnet es als "peinlich", wenn CDU und FDP die Unterschutzstellung mit der Begründung ablehnen, es gäbe in Baden-Württemberg noch zu viele Streuobstbestände hierfür: "Gerade weil wir das Kernland des Streuobstbaus in ganz Europa sind, besitzen wir die Verantwortung, die rapide geschrumpften Bestände zu schützen. Und gegen die Umwandlung in Wohngebiete, Gewerbegebiete oder Straßen hilft die allerbeste Vermarktung nichts - da bedarf es eines ergänzenden rechtlichen Schutzes." Nach Angaben der Grünen würde eine Unterschutzstellung sogar verbesserte Fördermöglichkeiten für die Landwirte mit sich bringen - "ein weiteres Argument gerade aus Sicht der Landwirtschaft pro Streuobst-Schutz", so Splett. Das Fazit der grünen Naturschutzpolitikerin: "Analyse richtig, Folgerungen keine. CDU und FDP handeln nach dem Motto "Wir kennen das Problem, aber wir tun nichts dagegen", stehlen sich damit aus der europaweiten Verantwortung Baden-Württembergs und tragen somit die Verantwortung für die weitere Vernichtung zahlreicher Streuobstwiesen."
Antrag der Grünen und Antwort der Landesregierung:
