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Hans-Ulrich Sckerl, Obmann der GRÜNEN im Sonderausschuss Winnenden, erklärte dazu: „Wir begrüßen es ausdrücklich, dass die Landesregierung der einstimmigen Empfehlung des Sonderausschusses folgt und entgegen ihrer bisherigen Vorgehensweise bundesweit einlenken will. Bisher hat sie eine Verlängerung der Amnestieregelung abgelehnt.“
Die Auswertung der dreimonatigen Waffenamnestie im Land (vom 25.07. bis 31.12.2009) bringe deutliche Zahlen hervor: In diesem Zeitraum wurden bei den Waffenbehörden des Landes exakt 53.205 Waffen abgegeben, darunter 46.188 legale und 7.017 illegale Waffen. Bundesweit seien 200.000 Waffen abgegeben worden. (Grüne Anfrage Drucksache 14/5670).
"Diese Zahlen sind ein klarer Beleg für den Erfolg der Amnestie und die gestiegene Sensibilität der Bevölkerung, insbesondere in Folge der breiten gesellschaftlichen Diskussionen nach dem Amoklauf von Winnenden und Wendlingen", so Uli Sckerl, der innenpolitische Sprecher der grünen Landtagsfraktion. „Nur so können wir die privaten Waffenbestände weiter reduzieren. Zur nun erfolgenden Initiative des Landes gibt es keine Alternative.“
Bezeichnend sei immer noch die Ahnungslosigkeit von Regierung und Behörden über Waffen und ihre Besitzer im Land, kritisieren die Grünen weiter. „Jede Nische in unserer Gesellschaft ist statistisch erforscht, bei den Waffen aber herrscht Schweigen", so der Grünen-Sprecher. „Das Erstaunen war groß, als sich im abgegebenen privaten Waffenarsenal Kriegswaffen aus Welt- und Balkankrieg fanden.“
Über die Bundesratsinitiative hinaus fordert Uli Sckerl: "Wir brauchen Licht im Dunkel der vielen tausend Waffenlager im Land. Das elektronische nationale Waffenregister duldet keinen Aufschub mehr. Seine Einführung muss auf 2011 vorgezogen werden."
Hamburg habe es vorgemacht, Baden-Württemberg stochere hingegen bei der Zahl der Waffen in Privatbesitz und noch mehr bei illegalen Waffen im Nebel herum.
Thema „Zugang zu Waffen“:
Handlungsempfehlung 21 des Sonderausschusses:
„Der Sonderausschuss fordert die Landesregierung auf, eine Bundesratsinitiative zu ergreifen, um eine zeitlich begrenzte Strafverzichtsregelung bei der freiwilligen Abgabe illegaler Waffen entsprechend der am 31.12.2009 ausgelaufenen Amnestieregelung in § 58 Abs. 8 Waffengesetz zu erreichen.“