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Im Land geht die Diskussion über die Auswirkungen des Grundsatzurteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung weiter. Strittig ist nach wie vor, welchen Korrekturbedarf das Urteil für das Landespolizeigesetz ausgelöst hat.
"Der Innenminister behauptet, sein Polizeigesetz habe Bestand, wir halten es aber in wichtigen Teilbereichen eindeutig für verfassungswidrig", sagte der innenpolitische Sprecher der grünen Landtagsfraktion Uli Sckerl. Er sieht diese Einschätzung auch durch die Stellungnahme der Landesregierung auf seinen Antrag "Bilanz der Bürgerrechte in Baden-Württemberg" (Drs. 14/5931) bestätigt. Der Innenminister müsse darin einräumen, dass die Ermächtigung des Polizeigesetzes zur Nutzung von Telekommunikationsdaten im Kampf gegen terroristische Gefahren eine stumpfe Waffe sei. Von 863 Fällen, in denen im Jahr 2009 in Baden-Württemberg Telekommunikationsdaten erhoben wurden, betraf der Löwenanteil von 854 Fällen die Suche nach vermissten oder hilflosen Personen.
Ursache für diesen völlig anderen Schwerpunkt bei der Nutzung des Polizeigesetzes sei, dass die Ermächtigung zur Erhebung und Nutzung von Telekommunikationsdaten verfassungswidrig sei, so der Sprecher der Grünen. Karlsruhe habe nämlich klargestellt, das ein Abruf von gespeicherten Telekommunikationsdaten nur zur Abwehr von Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit einer Person, für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes zulässig sei. Das Polizeigesetz sei hier viel zu unbestimmt.
Auch im Umgang mit Daten in den Polizeibehörden sehen die Grünen dringenden Regelungsbedarf. Es müsse bereits gesetzlich sichergestellt sein, dass die Daten unverzüglich ausgewertet und sofort gelöscht werden, wenn sie nicht benötigt werden. Eine Löschung der Daten sei im Polizeigesetz bisher gar nicht ausdrücklich vorgesehen.
Die nach dem Karlsruher Urteil nötige Novellierung des Polizeigesetzes müsse auch genutzt werden, um die derzeitigen aus grüner Sicht unzulässigen Eingriffe in die Berufsfreiheit der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zu beseitigen, forderte der Grünen-Sprecher ergänzend.
Sckerl: "Wir fordern jetzt die rasche Vorlage einer Novelle des Polizeigesetzes und können bei dieser Gelegenheit eine Reihe weiterer strittiger Fragen klären, wie z.B. die geplante Erfassung von KFZ-Kennzeichen oder die Ermächtigung für eine erweiterte polizeiliche Videoüberwachung." Es sei erstaunlich, dass der Innenminister in seiner Stellungnahme zum Grünen-Antrag nicht wissen wolle, dass seit November 2009 eine Verfassungsbeschwerde gegen die Ermächtigung zum Einsatz von automatischen KFZ-Kennzeichen-Lesesystemen Baden-Württemberg vorliege. Die Grünen fordern, von dieser Ermächtigung des Polizeigesetzes bis zur Klärung in Karlsruhe keinen Gebrauch zu machen. Rech aber behalte sich vor, Lesegeräte jetzt zu kaufen und damit loszulegen. "Der Innenminister war gut beraten, bisher die Finger davon zu lassen. Ausgaben für Geräte, die dann nicht zum Einsatz kommen, müssen unterbleiben".