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5. März 2010

Bundesrat beschließt: Kinderlärm ist kein Grund zur Klage

Brigitte Lösch sieht sich fast am Ziel

Lösch, Brigitte

Einstimmig hatte der Sozialausschuss des Landtags einen Antrag der grünen Abgeordneten Brigitte Lösch und Gisela Splett verabschiedet, die Landesregierung möge eine Bundesratsinitiative von Rheinland-Pfalz unterstützen. Das Nachbarland hatte als erstes gefordert, die Rechtslage zugunsten von Kindern zu ändern: Kinderlärm sollte nicht mehr dem Krach von Rasenmähern oder Autos gleichgestellt werden. "Kinderlärm ist keine schädliche Umwelteinwirkung", so Brigitte Lösch zur Begründung.
Jetzt sieht sich die Vorsitzende des Sozialausschusses fast am Ziel: Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung (Freitag) zwar eine Bundesratsinitiative angenommen, aber nicht den ursprünglichen Antrag, den auch der Sozialausschuss einstimmig unterstützt hatte. In letzter Minute hatten Baden-Württemberg, Hessen und Niedersachsen einen eigenen abgeschwächten Antrag eingebracht.
Um gerichtliche Auseinandersetzungen wegen Kinderlärm jedoch ausschließen zu können, müsse den von Kindern verursachten Geräuschen in den einschlägigen Gesetzen eine Sonderstellung eingeräumt werden. "Ich hoffe, dass der Bundestag dem  Bundesrates folgt und die entsprechenden Gesetzesänderungen vornimmt", sagte Brigitte Lösch.
"Für die meisten steht fest, dass Lärm spielender Kinder im Umfeld von Kindereinrichtungen Teil des gesellschaftlichen Lebens ist. Lärm ist somit Ausdruck kindlichen Verhaltens und muss von den Betroffenen hingenommen werden", so Lösch weiter. So solle beispielsweise das Bundes-Immissionsschutzgesetz durch die Feststellung ergänzt werden, dass Kinderlärm in der Regel keine schädliche Umwelteinwirkung darstelle. Wenn Kinderlärm keine schädliche Umwelteinwirkung mehr sei, könne er auch keine wesentliche Beeinträchtigung des Eigentums oder der Mietsache sein. Deshalb müsse auch im Bürgerlichen Gesetzbuch eine Klarstellung vorgenommen werden.
Ursprünglich sollte in der Baunutzungsverordnung Kindertageseinrichtungen auch in reinen Wohngebieten "generell" für zulässig erklärt werden. Der Bundesrat reduzierte diese Forderung: Jetzt sollen Kindertagesstätten "im Regelfall" zulässig sein.

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