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Nachdem der Bund zugesagt hat, zusammen mit einem anderen Bundesland die Steuersünder-CD zu kaufen, und die Landesregierung dies auch befürwortet, fragen die Grünen im Landtag nach der gültigen Rechtsauffassung der Landesregierung. "Wenn Ministerpräsident Mappus weiterhin der Auffassung ist, dass ein Ankauf rechtswidrig ist, kann er konsequenterweise die Daten auch nicht nutzen, denn sonst handelt er in seiner Logik genauso rechtswidrig - das wäre dann sozusagen Hehlerei", so der finanzpolitische Sprecher der Grünen im Landtag Eugen Schlachter. Baden-Württemberg könne die Daten nur dann nutzen, wenn Mappus seine Rechtsauffassung revidiere und sich der Rechtsauffassung von Bundesfinanzminister Schäuble anschließe.
Schlachter: "Das Abschieben des Ankaufs auf den Bund dient offensichtlich nur dazu, einen faulen Kompromiss mit der FDP im Lande zu machen." Ginge es Mappus und Goll tatsächlich um rechtliche Bedenken, so Schlachter, dann hätten beide dem Kauf der CD widersprechen müssen, gleich ob in Stuttgart oder in Berlin. Vollends unglaubwürdig würden Mappus und Goll, nachdem sie ankündigen, die - folgt man ihrer Rechtsauffassung - ,rechtswidrig' vom Bund erworbenen Daten selbstverständlich für eigene Ermittlungen in Baden-Württemberg zu nutzen.