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„Das Karlsruher Grundsatzurteil zur Massen-Speicherung von Telefon- und Internetdaten hat unmittelbare Auswirkung für Baden-Württemberg. Das Polizeigesetz von 2008 ist nicht mehr zu halten. Mindestens Artikel 23 a, der die Erhebung und Nutzung von Telekommunikationsdaten regelt, ist verfassungswidrig“, so der innenpolitische Sprecher der Grünen im Landtag Uli Sckerl. Er fordert Innenminister Rech auf, die bisher geübte Praxis der polizeilichen Vormerkung für bei den Providern gespeicherte Daten unverzüglich zu beenden und entsprechende Datensätze löschen zu lassen. Sckerl: „Wir erwarten jetzt eine Novelle zum Polizeigesetz und können bei dieser Gelegenheit eine Reihe weiterer strittiger Fragen klären, wie z.B. die geplante Erfassung von KFZ-Kennzeichen.“
Das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts wird von den Grünen im baden-württembergischen Landtag einhellig begrüßt. Im bisher umfangreichsten Massenklageverfahren in der Geschichte des Gerichts hatten ca. 35 000 Bürger Beschwerde gegen das seit 2008 geltende Bundesgesetz eingelegt, das eine EU-Richtlinie umsetzt. Uli Sckerl war einer von ihnen.
„Mit diesem Urteil bestätigt Karlsruhe seinen klaren Kurs zum Schutz der Persönlichkeitsgrundrechte in den vergangenen Jahren“, sagte der innenpolitische Sprecher der Grünen im Landtag Uli Sckerl. Deutlich werde nun auch, dass die Verbindungsdaten viel sensibler seien als bisher angenommen wurde. Sie erlaubten eine effizientere Auswertung als Gesprächsinhalte und ermöglichten konkrete Rückschlüsse auf persönliches Verhalten und das soziale Umfeld von Betroffenen. Zudem mache die neue Handy-Generation Mobilgeräte zu regelrechten Ortungswanzen.