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Auch den Grünen im Landtag von Baden-Württemberg gefällt das Ergebnis der jüngsten Schweizer Volksabstimmung gegen neue Minarette nicht. Dennoch warnen sie davor, jetzt Instrumente der direkten Demokratie in Frage zu stellen. "Wenn rechtspopulistische Kräfte wie in der Schweiz mit dem Thema Minarette ein Volksbegehren gewinnen, dann weist das auf ein Problem hin, dem sich die demokratischen Kräfte dringlich stellen und wo sie besser zuhören, aber auch erkennbar für Toleranz und Religionsfreiheit werben müssen", sagte der innenpolitische Sprecher der Landtagsgrünen Uli Sckerl. Gesellschaftliche Strömungen würden sich immer einen Weg bahnen, ohne Möglichkeiten direkter Demokratie seien es eben die Parlamente. Die Schweiz habe in ihrer 150-jährigen Geschichte direkter Demokratie einige hundert Volksentscheide erlebt, so dass es am demokratischen Charakter dieses Instruments keinen Zweifel geben könne.
In Deutschland stehen derzeit zwei Volksbegehren im Blickpunkt des öffentlichen Interesses, in Bayern das Begehren für strikten Nichtraucherschutz und in Hamburg das gegen die geplante Schulreform des schwarz-grünen Senats. "Auch wenn das in Hamburg gegen ein Kernthema grüner Politik geht, macht es das Instrument selbst nicht fragwürdig. Jetzt muss der Senat dort auf seine Kritiker zugehen und überzeugen", so der Grünen-MdL weiter.
Sckerl wies darauf hin, dass in Baden-Württemberg weder das Ergebnis der ersten Stufe des bayerischen Volksbegehren für Nichtraucherschutz noch die schweizerische Abstimmungsquote gegen die Minarette erfolgreich gewesen wären. Das mache zugleich den Reformbedarf des hiesigen Volksbegehrens deutlich. "Während in der Schweiz 2,2 % der Wahlberechtigten ein Begehren wirksam starten können, sind bei uns 16,7% nötig, also ca. 1,2 Millionen Wahlberechtigte, und das unter unmöglichen Bedingungen", so Sckerl." Ein Bundesländervergleich falle für das Land vernichtend aus: Note "mangelhaft" und gerade noch vor dem Saarland der zweitschlechtesten Platz aller 16 Bundesländer. Seit der Aufnahme des Volksbegehrens in die Landesverfassung im Jahr 1974 habe deshalb noch keines stattgefunden. "Unser Land ist in Sachen direkte Demokratie ein weißer Fleck, das spricht Bände", betonte der Grünen-Sprecher.
Die Gründe lägen eindeutig in den viel zu hohen Hürden für ein Volksbegehren. Die 2006 in der Koalitionsvereinbarung von CDU und FDP zugesagte Reform lasse bis heute auf sich warten. Ein Volksbegehren sei als Korrektiv zur repräsentativen Demokratie im Ländle nicht gewollt. Die Verfassungsbestimmungen für ein Volksbegehren auf Landesebene müssten dringend reformiert werden. Die Grünen werden Anfang des nächsten Jahres einen eigenen Gesetzentwurf dazu in den Landtag einbringen.