Fraktion GRÜNE im Landtag von Baden-Württemberg

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28. Juli 2009

Brigitte Lösch: VGH-Urteil muss berücksichtigt werden - Viel zu viele Ausnahmen im Gesetzentwurf der Landesregierung

Grüne: Gesetzentwurf zum Alkoholverkaufsverbot muss überarbeitet werden

Lösch, Brigitte

Die Grünen haben sich bei ihrer heutigen Fraktionssitzung einstimmig dafür ausgesprochen, im Landtag so bald wie möglich eine gesetzliche Grundlage zu verabschieden, damit Kommunen in Brennpunkten die Möglichkeit haben, gegen Alkoholkonsumexzesse und ihren Begleiterscheinungen vorgehen zu können. Hintergrund dieser Ankündigung ist das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim zum Alkoholverbot in Freiburg. Das Gericht hatte entsprechende Polizeiverordnungen der Kommune aufgehoben mit dem Hinweis unzureichender gesetzlicher Regelungen.
Außerdem sprachen sich die Grünen im Landtag für einschränkende Maßnahmen beim Verkauf von Alkohol aus. "Die Verfügbarkeit von Alkohol muss generell verringert werden", so die sozialpolitische Sprecherin der Grünen Brigitte Lösch. "Der vorliegende Gesetzentwurf der Koalition von CDU und FDP ist aber völlig unzureichend, ist ein Placebo. Allein die zahlreichen Ausnahmen, die der Kompromiss vorsieht, machen ihn unglaubwürdig und wirkungslos. Auf der einen Seite die Sperrzeiten zu verkürzen und auf der anderen Seite den Verkauf einzuschränken ist das Ergebnis eines Kuhhandels zwischen den Koalitionspartnern.  Diesem Gesetzentwurf werden wir so nicht zustimmen können." Die Grünen fordern daher, den Gesetzentwurf zurückzuziehen und zu überarbeiten, auch um die jetzt durch den Verwaltungsgerichtshof aufgeworfene Frage von Alkoholkonsumeinschränkungen im öffentlichen Raum regeln zu können. Lösch: "Wir brauchen deshalb eine neue Vorlage, die diese Fragen befriedigend klärt."

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