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„Das Polizeigesetz ist noch keinen halben Monat alt und schon muss der Innenminister nachbessern. Hätte er nur mal auf die Vielzahl von Kritikern im Vorfeld gehört. Dann wäre ihm diese Peinlichkeit erspart geblieben“, sagte Uli Sckerl, innenpolitischer Sprecher der grünen Landtagsfraktion.
Am 6. November war im Landtag mit den Stimmen der Regierungskoalition das novellierte Polizeigesetz verabschiedet worden. Dies sieht unter anderem die Erfassung und Speicherung von Telekommunikationsdaten vor.
Diese sogenannte Vorratsdatenspeicherung erfasst allerdings regelmäßig auch eine Vielzahl unbescholtener Bürgerinnen und Bürger. Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb in einer Eilanordnung hohe Hürden gesetzt. Es verlangt das Vorliegen einer dringenden Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person, für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder die Abwehr einer gemeinen Gefahr. Das neue baden-württembergische Polizeigesetz dagegen erfasst auch Fälle der mittleren Kriminalität wie z.B. Sachbeschädigung.
Die Einschränkungen des Bundesverfassungsgerichts gelten insbesondere für die Anwendungspraxis im Bereich der Gefahrenabwehr – also im Vorfeld der Begehung von Straftaten. „Erneut muss das Bundesverfassungsgericht Innenminister Rech erklären, dass es gegen das Grundgesetz verstößt, wenn Ermittlungen anlasslos und ins Blaue hinein geführt werden“, sagte Sckerl. Nachdem Innenminister Rech bereits bei dem KfZ-Kennzeichenscanning seine verfassungswidrigen Regelungen korrigieren musste, stehe nun die nächste Novellierung an.
Dass die Eilanordnung aus Karlsruhe am 6.11.2008 – also just am Tag der Verabschiedung des Gesetzes im Landtag – veröffentlicht wurde, sieht Sckerl als symptomatisch. „Wie gewonnen, so zerronnen. Rech muss nun nachbessern.“
Deswegen haben die Grünen im Landtag mit einem Antrag gefordert, dass Gesetz zu korrigieren. „Damit Rech zumindest einmal eine Vorlage hat, die verfassungskonform ist“ so Sckerl abschließend.