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  1.  Pressemitteilung

Erbschaftssteuer

24. September 2008

Eugen Schlachter: Erbschaftssteuer muss einfach, gerecht, transparent und mittelstandsfreundlich sein

Grüne begrüßen die Bereitschaft der Kanzlerin zu Veränderungen bei der Reform der Erbschaftsteuer

Schlachter, Eugen

Eugen Schlachter hat ein Reformkonzept für die Erbschaft- und Schenkungssteuer vorgestellt, das entlang der Leitlinien Steuervereinfachung, Aufkommensneutralität und  Mittelstandsverträglichkeit einen völlig anderen Weg als das bisherige Modell der Bundesregierung geht. Das Bundesverfassungsgericht hatte die geltenden gesetzlichen Regelungen zur Erbschaft- und Schenkungssteuer in Teilen für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber aufgefordert, bis zum 31.12.2008 eine verfassungskonforme Neuregelung vorzulegen.
Eugen Schlachter: „Wenn die Erbschaftsteuer fällt, weil sich die Koalition in  Berlin nicht einigen kann, dann wird das alleine Baden-Württemberg über 700 Millionen Euro pro Jahr kosten. Dann kann Ministerpräsident Oettinger die Nullverschuldung vergessen.“
Die bisherigen Überlegungen und Entwürfe der Großen Koalition sind insbesondere auch bei der Wirtschaft auf breite Skepsis gestoßen, weil die darin enthaltenen Regelungen das Steuerrecht weiter komplizieren und auf der betrieblichen Ebene unpraktikabel sind. Schlachter: „Die Bereitschaft der Kanzlerin zu Veränderungen am Reformmodell Regierungskoalition ist daher zu begrüßen. „Notwendig ist jetzt allerdings ein klares Konzept, das nicht weiter in das Dickicht der Steuerverkomplizierung hinein gerät, sondern einfach, gerecht, transparent und mittelstandsverträglich ist. Ein solches Konzept schlage ich vor“, so Schlachter.
Das Reformkonzept von Eugen Schlachter sieht daher eine konsequente Vereinfachung vor:
- ein einheitlicher Steuersatz von 5% für alle Erben / Beschenkten d.h. Wegfall der Steuerklassen
- ein einheitlicher Freibetrag von 250.000 Euro pro Nachlass / Schenkung
- Bewertung zu Verkehrswerten,

...wobei durch die Höhe des  Freibetrags wie bisher die weit überwiegende Mehrheit der Nachlässe steuerfrei gestellt werden soll. Schlachter: „Die Höhe des Steuersatzes von 5% ist  für Betriebsübergaben bzw. Unternehmensnachfolgen verträglich und führt nicht zu Existenzgefährdungen von Betrieben – die bisherigen Stundungsmöglichkeiten bleiben dabei erhalten.“

Info:
www.eugen-schlachter.de/landtag/080723_Expose_Erbschaftsteuer.pdf

 

Kontakt:
Eugen Schlachter: Mobil 0171-5091885 oder info@eugen-schlachter.de

Termin:
Wir laden ein: Fachtag Reform der Erbschaftssteuer mit namhaften Experten am  Mittwoch, 15 10. 08 um 10.00 Uhr im Haus des Landtags. Anmeldung erforderlich: bei eugen.schlachter@gruene.landtag-bw.de

 

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