Springe direkt zu: Contentbereich, Hauptnavigation, Suche
Sie sind hier:

Der überarbeitete Entwurf des Landespolizeigesetzes ist für die Grünen im baden-württembergischen Landtag ein schwerer Rückschritt für die Freiheitsrechte der Bürger. Der innenpolitische Sprecher Uli Sckerl machte die Haltung der Landtagsgrünen zum nachgebesserten Gesetzentwurf an den Knackpunkten für neue Polizeibefugnisse deutlich. Nach den Korrekturen am ersten Entwurf, der eindeutig verfassungswidrig war, enthalte die neue Fassung immer noch fragwürdige und zum Teil auch nicht haltbare Ermächtigungen.
Einer der Hauptstreitpunkte ist und bleibt das geplante automatische Erfassen von Kfz-Kennzeichnen im Rahmen von Verkehrskontrollen. Zur neuen Fassung von § 22 des Gesetzentwurfs erklärte Uli Sckerl: "Von einer Verbesserung kann überhaupt keine Rede sein. Wir haben die überarbeitete Fassung einer Reihe von Experten vorgelegt. Ihr einhelliges Urteil ist, dass auch die Neufassung die Anforderungen der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts nicht erfüllt. Entscheidend ist, dass unter dem Begriff der sogenannten 'vorbeugenden Verbrechensbekämpfung' die Nutzung des gesamten jeweiligen Fahndungsbestandes und damit eine uneingeschränkte Kennzeichenkontrolle und -Speicherung ohne Benennung einer konkreten Gefährdung möglich wäre.“ Genau das mache jeden Autofahrer zum potentiell Verdächtigen und sei mit dem Karlsruher Urteil nicht vereinbar, machte der innenpolitische Sprecher der Grünen einen wichtigen Knackpunkt für die Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit des neuen Gesetzes aus.
"Bei der Videoüberwachung soll es künftig nahezu grenzenlose Möglichkeiten geben. Der Gesetzentwurf ermöglicht künftig unter dem Vorwand der Prävention die Beobachtung weiter Bereiche des öffentlichen Lebens“, sagte Sckerl, der auch die Ausdehnung der Speicherfristen auf vier Wochen für deutlich zu lange hält.
Bei der geplanten Erfassung von Verbindungsdaten für fast alle Bereiche von Kommunikation bemängelte Sckerl, dass auch hier die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts nicht beachtet werde. Uli Sckerl: "Karlsruhe fordert bei präventiven Überwachungsmaßnahmen konkrete Gefährdungen als Voraussetzung für polizeiliches Handeln. Je heimlicher die Polizei dabei vorgeht, desto konkreter muss der Anlass für die polizeiliche Überwachung sein." Das gewährleiste das neue Gesetz allerdings an vielen Stellen nicht.
"Die Landesregierung lobt sich für ein Gesetz, das die Bürgerrechte unzulässig einschränkt", kritisierte der Grünen-Sprecher weiter. "Und der FDP ist ins Stammbuch zu schreiben: Auch ohne Online-Durchsuchung gibt es mit dem neuen Gesetz den Überwachungsstaat an vielen Stellen. Und da ist die selbst ernannte Bürgerrechts-Partei munter dabei, in die privaten Lebensbereiche der Bürger vorzudringen."
Sckerl kündigte an, dass die Grünen im gesamten Land und im Landtag die Auseinandersetzung um das neue Polizeigesetz weiterführen werden. "Der Maßstab ist und bleibt die Wahrung der Bürgerrechte. Dieses Polizeigesetz führt zu einer klaren Einschränkung der persönlichen Freiheiten und ist nicht verfassungsgemäß ", sagte Sckerl abschließend.