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"Die Videoüberwachung in Baden-Württemberg findet in einer rechtlichen Grauzone und in etlichen Bereichen auch in glatt rechtswidriger Weise statt. Im so genannten "nicht-polizeilichen Bereich" gibt es an mehreren Hundert Stellen im Land eine Überwachung des öffentlichen Raums ohne Rechtsgrundlage", sagte jetzt der innenpolitische Sprecher der Grünen im Landtag Uli Sckerl. Er hatte von der Landesregierung Auskunft über die Rechtsgrundlagen und den Umfang der Videoüberwachungsmaßnahmen von Landesbehörden, Kommunen und weiteren Dritten gefordert.
In ihrer Stellungnahme sieht sich das Innenministerium allerdings völlig außerstande, auch nur annähernd die Zahl der installierten Kameras zu quantifizieren. Lediglich sämtliche Ministerien wurden aufgeführt. "Bei dieser nicht vorhandenen Aufsicht kann jeder gerade machen, was er will, auch munter Bilder aufzeichnen und speichern. Es kann davon ausgegangen werden, dass das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung auf diese Weise täglich x-fach verletzt wird", kritisierte der Grünen-Sprecher.
18 Monate nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das im Februar 2007 eine kommunale Überwachungsanlage in Regensburg wegen fehlender Rechtsgrundlage untersagt hatte, habe die Landesregierung immer noch keine Konsequenzen daraus gezogen. "Man lässt es einfach laufen, daran sieht man, welchen geringen Stellenwert das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bei dieser Regierung hat", sagte Sckerl weiter. Jetzt erst als Reaktion auf den Grünen-Antrag kündige die Regierung einen Gesetzentwurf an. Es liege nun auch öffentlich eine Stellungnahme des Landesbeauftragten für den Datenschutz vom Mai 2007 vor.
Die hatten die Grünen mit ihrem Antrag mit angefordert. Schon damals habe der Landesbeauftragte klar nachgewiesen, so Uli Sckerl, dass Videoüberwachung und -Aufzeichnung durch öffentliche Stellen im Land rechtswidrig seien, weil sie keine Rechtsgrundlage haben. Der Landesbeauftragte fordere zudem strenge Voraussetzungen für die Installation von Kameras. Auch dies sei lange folgenlos geblieben.
Sckerl kündigte an, dass es bei der Schaffung einer Rechtsgrundlage und der Gesetzesberatung darum gehen wird, den Wildwuchs der Kameras im öffentlichen Bereich drastisch einzudämmen und an sehr strenge Voraussetzungen zu knüpfen. "Ein Verzicht auf Videoaufzeichnungen schützt das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nach wie vor am besten", so der Grünen-Sprecher abschließend.