Springe direkt zu: Contentbereich, Hauptnavigation, Suche
Sie sind hier:

„Das Ausmaß der Kinderarmut auch in einem reichen Land wie Baden-Württemberg ist alarmierend“, so die sozialpolitische Sprecherin der Grünen, Birgitte Lösch. „Arme Kinder gehen auch hier hungrig in den Kindergarten und in die Schule, sie sind benachteiligt im Hinblick auf Bildung und Teilhabe.“
Die Grünen sind darüber hinaus wie Caritas-Präsident Peter Neher der Ansicht, dass die Kinderregelsätze bei Hartz IV nicht ausreichend sind. „Wir brauchen eine dem tatsächlichen Bedarf und der Entwicklung eines Kindes angemessene Berechnung der Regelsätze“ so Brigitte Lösch. „Die Regelsätze für Kinder sind gegenwärtig eine pure Ableitung des Eckregelsatzes eines Erwachsenen. Derzeit erhalten Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 60 % des Eckregelsatzes eines Erwachsenen. Das entspricht einem Betrag von 208 €. Umgerechnet kann ein Kind 2,57 € pro Tag für Ernährung ausgeben. Damit kann kein Kind vernünftig, geschweige denn gesund ernährt werden.“
Nach Angaben von Experten kostet eine gesunde, die Entwicklung fördernde Ernährung ca. 4 € am Tag. „Aus diesem Grund brauchen wir nicht nur eine Erhöhung der Regelsätze für Kinder. Vielmehr muss auch die Berechnung der Regelsätze anders bemessen werden. Statt einer puren Ableitung vom Eckregelsatz eines Erwachsenen muss der besondere, entwicklungsbedingte Bedarf von Kindern berücksichtigt werden“, so die sozialpolitische Sprecherin der Grünen. „Als Kinderland muss Baden-Württemberg da auf Bundesebene viel aktiver werden“, so Lösch. „An der Bekämpfung der Kinderarmut zeigt sich, ob das Kinderland nur Lyrik ist oder tatsächlich politische Priorität besitzt.“
Von Oettinger fordert die sozialpolitische Sprecherin der Grünen zudem, dass vom Land Mittel zur Verfügung gestellt werden, um Kinder aus sozial benachteiligten Familien ein kostenloses Mittagessen in Schule oder Kita zur Verfügung zu stellen. Die Grünen haben einen Plan für die Einrichtung eines Sozialfonds in Höhe von 6 Millionen Euro jährlich für die Laufzeit von zwei Jahren vorgelegt, mit dem das Land Zuschüsse zur warmen Mahlzeit an Ganztagseinrichtungen für Kinder gewährt, deren Eltern Arbeitslosengeld II (ALG II) oder Sozialhilfe beziehen oder Asylbewerber sind. „Die Landesregierung lehnt diesen Fonds jedoch ab und schiebt die Aufgabe den Kommunen zu“, so Lösch. Ob ein bedürftiges Kind eine kostenlose Mahlzeit erhält, ist daher allein abhängig vom Wohnort.“
Statt eines kostenfreien Kindergartenjahres wollen die Grünen mehr in Qualität investieren. „Wir brauchen kleinere Gruppen und einen besseren Personalschlüssel“, so Lösch. „Eine soziale Staffelung der Kindergartengebühren muss jedoch in den Kommunen selbstverständlich sein“, so Brigitte Lösch. „Kinder aus sozial schwachen Familien zahlen in den meisten Kommunen keine Beiträge, dort wo es noch nicht so ist, muss sich das schleunigst ändern. Materielle Armut darf nicht Bildungsarmut bedeuten. Wir können es uns nicht leisten, auch nur ein Kind zurückzulassen.“