Springe direkt zu: Contentbereich, Hauptnavigation, Suche
Sie sind hier:

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, so der energiepolitische Sprecher der Landtagsgrünen Franz Untersteller, habe die Auflagen des Bundesumweltministeriums anlässlich eines Störfalls beim Atomkraftwerk Philippsburg in einem wesentlichen Punkt bestätigt: „Atomkraftwerkbetreiber müssen künftig die Atomaufsichtsbehörde bereits bei begründeten Zweifeln an der Beherrschung eines Störfalls umgehend informieren. Das ist ein erheblicher Gewinn an Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger.“ Die Tatsache, dass das Gericht die Auflage, der Betreiber müsse in einem solchen Fall die Anlage von sich aus abfahren, aufgehoben habe, sei bedauerlich, so Untersteller, könne aber diese wichtige neue Informationspflicht nicht überschatten. Letztlich sei damit aber wieder die Atomaufsichtsbehörde in der Pflicht, aufgrund der ihr vorgelegten Informationen die notwendigen Entscheidungen zu treffen
Er zeigte sich deshalb auch verwundert, dass Umweltministerin Tanja Gönner sich durch das Urteil „bestätigt“ fühle, denn „in dem wichtigen Punkt der umgehenden Informationspflicht durch den Betreiber hat ihr Ministerium verloren“, verdeutlichte Untersteller. „Für mich“, so der stellvertretende Vorsitzende der Grünen im Landtag, „ist das Glas nach dem Urteil mehr als halb voll.“