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Die grüne Landtagsfraktion hat heute mit einem Antrag die Landesregierung aufgefordert, am kommenden Freitag im Bundestag den bayerischen Gesetzentwurf zu Online-Durchsuchungen abzulehnen. Bayern will mit seiner Initiative für Strafverfolgungsbehörden über die heimliche Online-Durchsuchung und -Überwachung hinaus sogar das heimliche Betreten und Durchsuchen von Wohnungen erlauben. „Dies ist verfassungswidrig im Hinblick auf das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung. Art. 13 GG erlaubt nur offene Wohnungsdurchsuchungen. Heimliche Durchsuchungen wären nur mit einer Änderung des Grundgesetzes möglich. Wir lehnen die bayerische Initiative mit aller Entschiedenheit ab“, sagte der innenpolitische Sprecher der Landtagsgrünen Uli Sckerl.
Selbst die Große Koalition in Berlin habe in ihrem Entwurf des Bundeskriminalamtsgesetzes von der Einführung eines solchen heimlichen Betretungs- und Durchsuchungsrechtes Abstand genommen. Der baden-württembergische Innenminister hingegen sympathisiere mit dem bayerischen Vorstoß. CDU und CSU hätten dabei immer zugesichert, dass die Online-Durchsuchung nur in ganz wenigen Fällen sog. „schwerster Kriminalität“ erlaubt werden soll. Das werde im bayerischen Gesetzentwurf bereits durch die Tatsache widerlegt, dass die heimlichen Online-Durchsuchungen und das heimliche Betreten von Wohnungen bei über 50 Straftatbeständen zulässig sein sollen. Die im Straftatenkatalog genannten Straftatbestände beschränken sich nicht auf schwerste Kriminalität wie z.B. terroristische Anschläge. Dazu komme noch, dass die Online-Durchsuchung auch für Polizei und Verfassungsschutz zur sog. „Gefahrenabwehr“ ermöglicht werden soll.
„Wer Ja zum bayerischen Gesetz sagt, der sagt ja zur heimlichen Online- und Wohnungs-Durchsuchung als künftige Standardmaßnahmen von Ermittlungsbehörden und Verfassungsschutz. Die bayerische Initiative muss daher auch mit den Stimmen Baden-Württembergs im Bundesrat gestoppt werden“, sagte Sckerl abschließend.