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Der energiepolitische Sprecher der Grünen im Landtag Franz Untersteller hat das am Freitag im Bundestag beschlossene Bundeswärmegesetz begrüßt: "Jetzt kann das baden-württembergische Landeswärmegesetz im Kern so bleiben wie es ist: Wir in Baden-Württemberg verpflichten die Hausbesitzer, auch in vorhandenen und nicht nur in neuen Gebäuden regenerative Energien einzusetzen, und dennoch können unsere Bürger Fördermittel beim Bund bekommen und werden nicht benachteiligt. Diese Einsicht der großen Koalition war überfällig." Die Bundesregierung und die Mehrheit des Bundestages hatten ursprünglich beschlossen, dass nur dort gefördert wird, wo keine Pflicht zur Nutzung regenerativer Wärme im Gebäudebestand besteht. Leider sei es nicht gelungen, auch im Bundesgesetz die baden-württembergische Regelung aufzunehmen: "Mit Fördermitteln allein kommen wir nicht weit, das hat die Vergangenheit gezeigt. Vor dem Hintergrund der klimapolitischen Anforderungen müssen auch ordnungspolitische Maßnahmen ergriffen werden wie eben die Pflicht zum Einsatz regenerativer Energien für die bestehenden Gebäude. Denn dort und nicht im Neubau wird am meisten CO2 erzeugt. Mit dem Bundeswärmegesetz wird ein Riesenpotenzial von CO2-Einsparungen einfach links liegen gelassen. Jetzt bleibt nur die Hoffnung, dass andere Bundesländer dem Beispiel Baden-Württembergs folgen und Landesgesetze verabschieden, die ebenfalls eine Pflicht für den Bestand vorsehen. Das Glas ist also erst halbvoll."