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Die Grünen im Landtag haben die Landesregierung in einem parlamentarischen Antrag aufgefordert, für den dauerhaften Erhalt der Strohgäubahn Fördermittel zur Verfügung zu stellen. Dabei geht es um Investitionen in die Infrastruktur einschließlich der notwendigen Fahrzeug-Ersatzbeschaffung. Jürgen Walter, grüner Landtagsabgeordneter aus dem Kreis Ludwigsburg, sieht Möglichkeiten für ein Engagement des Landes nach dem Entflechtungsgesetz und dem Landes-Eisenbahn-Finanzierungs-Gesetz. Bisher war es dem Landkreis Ludwigsburg als Aufgabenträger nicht gelungen, den Bestand der Strohgäubahn dauerhaft zu sichern. „Das Beispiel Strohgäubahn zeigt, dass die Landesregierung endlich ein Konzept erstellen muss, dass die Finanzierung des gesamten Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) vereinheitlicht und die bestehende Unterscheidung in ehemalige DB- und ehemalige Privatbahn-Strecken (so genannte NE-Strecken) überwindet.“ Bei der Strohgäubahn ist ein Investitionsrückstand von 6,5 Mio. Euro aufgelaufen. Eine Verkürzung der Bahn gehe nach Ansicht Walters zu Lasten der Nutzer der Strohgäubahn und wäre, da die Bahn immer unattraktiver werde, ein Tod auf Raten.
Die Trennung der Zuständigkeit ist historisch begründet: Das Land kümmert sich um ehemalige DB-Strecken, Kommunen und Landkreise werden zur Kasse gebeten, wenn es sich um Privatbahnen handelte. Walter: „Eine aus heutiger Sicht absurde formale Unterscheidung, die sachlich nicht mehr gerechtfertigt ist. Seit die Bahnreform es Eisenbahnunternehmen ermöglicht, auf fremder Infrastruktur zu fahren, ist diese Trennung Unsinn und führt nur zu Benachteiligung von Kommunen, die das Pech hatten, dass der Staat zur Kaiserzeit auf ihrem Gebiet keine Bahn anlegte.“
Die vom damaligen Verkehrsminister Mappus in der Diskussion des Jahres 2004 genannte Begründung, das Land wolle auch weiterhin keine Betriebskostenzuschüsse für NE-Strecken bezahlen, weil diese früher ja kostendeckend gewirtschaftet hätten, überzeugt Walter nicht. Auch die Mehrzahl der DB-Strecken waren bis in die Nachkriegszeit hinein noch kein Verlustgeschäft. Die NE-Bahnen konnten das Abrutschen in die Verlustzone durch extreme Sparsamkeit lediglich länger hinauszögern. Die vom Verband Region Stuttgart angewendete Abgrenzung „regional bedeutsam“ führt ebenfalls nicht weiter: Sachlich jedenfalls ist es nicht zu begründen, dass die Stichbahn im Lenninger Tal von Kirchheim nach Oberlenningen „regional bedeutsam“ ist, die Stichbahn ein Tal weiter von Nürtingen nach Neuffen aber nicht. Trotzdem müsse ernsthafter als in der Vergangenheit darüber nachgedacht werden, die Bahn unter die Obhut der Region zu geben.
Die Grünen halten eine Vereinheitlichung der Finanzierung des Schienennahverkehrs daher für geboten, dies werde sich aber nicht kurzfristig umsetzen lassen. Walter: „Um den notwendigen Abbau des Investitionsrückstandes bei der Strohgäubahn zu ermöglichen, ist es erforderlich, dass das Land seine ablehnende Position bei der Fahrzeugförderung nach dem Entflechtungsgesetz kurzfristig aufgibt. In der Diskussion im Jahr 2004 um die Rettung der Strohgäubahn hat sich die Landesregierung seinerzeit konsequent geweigert, zur Aufgabenträgerschaft dieser Bahnlinie eine Position zu beziehen. Nachdem nur 4 Jahre später alles wieder von vorne beginnt, wird es Zeit, dass die Landesregierung endlich Flagge zeigt.“