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Die Zugangszahlen im Flüchtlingsbereich befinden sich im Bund wie im Land auf einem Tiefstand. Gerade deshalb ist es nötig sein Hauptaugenmerk auf lang hier lebende Flüchtlinge zu richten, die immer noch unverschuldet im Status der Duldung leben. Trotz Bleiberechtsregelung und Härtefallkommission gibt es immer noch etliche Fälle von Flüchtlingen bzw. Flüchtlingsfamilien, die trotz Straffreiheit durch dieses Raster fallen und keine Perspektive auf ein legales Aufenthaltsrecht haben. Jahrelange Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften, Sachleistungen und Residenzpflicht bestimmen den Lebensalltag dieser allermeisten Flüchtlinge. Eine Überprüfung dieser zum Teil auch landeseigenen Regelungen erscheint angesichts der niedrigen Zugangszahlen angebracht.
Aus diesem Grund haben sich die drei Landtagsabgeordneten Werner Wölfle, Stephan Braun und Hagen Kluck fraktionsübergreifend mit einer kleinen Anfrage an die Landesregierung gewandt, um zu eruieren, inwieweit die Landesregierung Spielräume im Sinne einer humanen Flüchtlingspolitik sieht und diese nutzen will.
Die Kleine Anfrage (Drs. 14/1797) kann bei Interesse angefordert werden.