Fraktion GRÜNE im Landtag von Baden-Württemberg

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14. September 2007

Fragen zu den RAF-Selbstmorden

Landtagsgrüne fordern Aufklärung über Abhöraktionen gegen inhaftierte Terroristen

Durch eine ARD-Dokumentation und zahlreiche Medienberichte gibt es deutliche Hinweise über Abhöraktionen gegen RAF-Häftlinge im Herbst 1977 im Stammheimer Hochsicherheitstrakt. Die Grünen im Landtag verlangen nun von der Landesregierung nun eine umfassende Aufklärung der Vorgänge. „Kaum waren die Anhaltspunkte über Abhöraktionen in der Welt, folgte schon das Dementi. Das ist Abwiegelung, aber nicht Aufklärung. Die Landesregierung muss die Vorwürfe umfassend überprüfen", sagte der innenpolitische Sprecher der Fraktion Uli Sckerl. Ob es illegale Abhöraktionen in Stammheimer Gefängniszellen gab und ob Gefängnisleitung und Behörden dadurch von den Selbstmordplänen der Terroristen wussten, seien auch 30 Jahre später Fragen von erheblicher rechtspolitischer Bedeutung. Daher müssten Akten geprüft und die Beteiligten befragt werden.
Wenn die Vorwürfe zutreffen, wollen die Grünen wissen, wer die Lauschangriffe zu verantworten hat und welche rechtliche Grundlage dafür in Anspruch genommen werden soll. Dann müsse auch über weitere Konsequenzen geredet werden. Sckerl: „Es wäre auch heute nicht hinnehmbar, wenn Gefängniswärter, Leitung oder Behörden von den Selbstmordabsichten der Häftlinge gewusst und tatenlos zugeschaut hätten. Das ist mit dem demokratischen Rechtsstaat auch in Zeiten harter Auseinandersetzungen mit den RAF-Terroristen nicht vereinbar.“ 

 

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